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Anleihen der Gruppe

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    Hinweis
    Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine vereinfachende, unverbindliche Zusammenfassung. Rechtlich bindend ist allein der jeweilige Emissionsprospekt.

    Stand: 31.12.2023

    Nachrangige Verbindlichkeiten

    Emittent Anleiheart Volumen nominal Kupon p.a. Emission Fälligkeit
    Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG, München Grüne Nachranganleihe 1.250 Mio. US$ Bis 2032 5,875 %, anschließend variabel 2022 2042
    Die grüne 1.250 Mio. US$-Anleihe wird am 23. Mai 2042 fällig, wobei die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Emittentin erstmals im Jahr 2031 eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besitzt. Die Anleihe ist bis zum 23. Mai 2032 mit einem Kupon in Höhe von 5,875 % p.a. (halbjährliche Zinszahlungen) ausgestattet.

    Einzelheiten zur Ausstattung der Anleihe

    Emittentin Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
    Volumen US$ 1.250 Mio.
    Stückelung US$ 200.000
    Mittelverwendung Ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Anleihe wird zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung oder Refinanzierung bestehender und/oder künftiger qualifizierter Projekte verwendet, welche die im Rahmen des Green Bond Frameworks der Münchener Rück definierten Kriterien erfüllen und von der Münchener Rück entweder durch Kapitalbeteiligung oder durch Fremdkapitalinstrumente finanziert werden.
    Wahlweiser Aufschub von Zinszahlungen Sofern die in den Anleihebedingungen definierten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Emittentin Zinszahlungen wahlweise aufschieben.
    Zwingender Aufschub von Zinszahlungen Die Zinszahlungen müssen zwangsweise aufgeschoben werden, wenn ein Pflichtaufschubereignis gemäß Anleihebedingungen eingetreten ist.
    Abrechnung ausgesetzter Zinszahlungen Kumulativ
    Laufzeit 23. Mai 2042
    Ausgabedatum 23. Mai 2022
    Zinszahlungstage 23. Mai und 23. November eines jeden Jahr, erstmals am 23. November 2022
    Erster Resettermin 23. Mai 2032
    Kupon bis zum ersten Resettermin 5,875% p.a. (halbjährliche Zahlung) bis 2032
    Kupon nach erstem Resettermin Für den Zeitraum ab dem Ersten Zinsanpassungstag (einschließlich) bis zum nächsten Zinsanpassungstag (ausschließlich) und danach für den Zeitraum ab jedem Zinsanpassungstag (einschließlich) bis zum nächsten Zinsanpassungstag (ausschließlich) die Summe aus dem anwendbaren Referenzsatz und der Marge in Höhe von 3,982% p.a. (inklusive 100 Basispunkte Step-up).
    Rückzahlung nach Wahl der Emittentin Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungs- und Rückkaufbedingungen ist die Emittentin berechtigt, die Schuldverschreibungen (insgesamt und nicht nur teilweise) mit Wirkung zu jedem Tag während des Zeitraums ab dem 23. November 2031 (einschließlich) bis zum ersten Resettermin (einschließlich) und zu jedem nachfolgenden Variablen Zinszahlungstag durch Kündigungserklärung zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.
    Außerordentliche Kündigungsrechte Rückzahlung nach Eintritt eines Gross-up-Ereignisses, eines Steuerereignisses, eines Aufsichtsrechtlichen Ereignisses, eines Rechnungslegungsereignisses oder eines Ratingereignisses.
    Nachrangigkeit Die Schuldverschreibungen sind nachrangig gegenüber allen vorrangigen Verbindlichkeiten.
    WKN A3MQV4 (144A) / A3MQV3 (Regulation S)
    ISIN 144A: US62582PAA84 / Regulation S: USD5558XAA66
    Bloomberg MUNRE
    Börsennotiz Luxemburg

    Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine vereinfachende, unverbindliche Zusammenfassung. Rechtlich bindend ist allein der Emissionsprospekt.

    Anleihebedingungen
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Anleihebedingungen:
    Anleihebedingungen (PDF, 546 KB)

    Green Bond Allocation and Impact Report 2023
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Bericht:
    GB Report (PDF, 3,1 MB)

    Emittent Anleiheart Volumen nominal Kupon p.a. Emission Fälligkeit
    Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG, München Grüne Nachranganleihe 1.000 Mio. € Bis 2032 1,00 %, anschließend variabel 2021 2042
    Die grüne 1.000 Mio. €-Anleihe wird am 26. Mai 2042 fällig, wobei die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG als Emittentin erstmals im Jahr 2031 eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besitzt. Die Anleihe ist bis zum 26. Mai 2032 mit einem Kupon in Höhe von 1,00% p. a. ausgestattet. Wird die Anleihe nicht gekündigt, beträgt der Kupon ab dem 26. Mai 2032 210 Basispunkte über dem jeweils gültigen 3-Monats-EURIBOR.

    Einzelheiten zur Ausstattung der Anleihe

    Emittentin Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
    Volumen 1.000 Mio. €
    Stückelung 100.000 €
    Mittelverwendung Ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Anleihe wird zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung oder Refinanzierung bestehender und/oder künftiger förderungswürdiger Projekte verwendet, welche die im Rahmen des Green Bond Frameworks der Münchener Rück definierten Förderkriterien erfüllen und von der Münchener Rück entweder durch Kapitalbeteiligung oder durch Fremdkapitalinstrumente finanziert werden.
    Wahlweise Zinsaussetzung Sofern die in den Anleihebedingungen definierten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Emittentin Zinszahlungen wahlweise aussetzen.
    Zwangsweise Zinsaussetzung Die Zinszahlungen müssen zwangsweise ausgesetzt werden, wenn die Emittentin geforderte Mindestsolvabilitätsanforderungen nicht erfüllt (= sogenanntes Solvabilitätsereignis).
    Laufzeit 26. Mai 2042
    Ausgabedatum 02. September 2021
    Zinszahlungstag 26. Mai, beginnend in 2022
    Erster Resettermin 26. Mai 2032
    Kupon p. a. bis zum ersten Resettermin 1,00 %
    Kupon p. a. nach erstem Resettermin 3-Monats-EURIBOR + 210bp (inklusive 100bp Step up)
    Rückzahlung nach Wahl der Emittentin Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungs- und Rückkaufbedingungen ist die Emittentin berechtigt, die Schuldverschreibungen (insgesamt und nicht nur teilweise) mit Wirkung zu jedem Tag während des Zeitraums ab dem 26. November 2031 (einschließlich) bis zum ersten Resettermin (einschließlich) und zu jedem nachfolgenden Variablen Zinszahlungstag durch Kündigungserklärung zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.
    Außerordentliche Kündigungsrechte Außerordentliche Kündigungsrechte vor dem 26. November 2031: Gross up-, Steuer-, Rechnungslegungs-, Rating- oder Aufsichtsrechtliches Ereignis oder die Emittentin oder ihre Tochtergesellschaften Schuldverschreibungen im Volumen von 80% oder mehr des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen erworben oder zurückgezahlt hat.
    Nachrangigkeit Die Schuldverschreibungen sind nachrangig gegenüber allen vorangigen Verbindlichkeiten.
    WKN A3E5WY
    ISIN XS2381261424
    Bloomberg MUNRE
    Börsennotiz Luxemburg

    Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine vereinfachende, unverbindliche Zusammenfassung. Rechtlich bindend ist allein der Emissionsprospekt.

    Anleihebedingungen
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Anleihebedingungen:
    Anleihebedingungen (PDF, 356 KB)

    Green Bond Allocation and Impact Report 2022
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Bericht:
    GB Report (PDF, 3,3 MB)

    Emittent Anleiheart Volumen nominal Kupon p.a. Emission Fälligkeit
    Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG, München Grüne Nachranganleihe 1.250 Mio. € Bis 2031 1,25 %, anschließend variabel 2020 2041
    Die grüne 1.250 Mio. €-Anleihe wird am 26. Mai 2041 fällig, wobei die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG als Emittentin erstmals im Jahr 2030 eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besitzt. Die Anleihe ist bis zum 26. Mai 2031 mit einem Kupon in Höhe von 1,25 % p. a. ausgestattet. Wird die Anleihe nicht gekündigt, beträgt der Kupon ab dem 26. Mai 2031 255 Basispunkte über dem jeweils gültigen 3-Monats-EURIBOR.

    Einzelheiten zur Ausstattung der Anleihe

    Emittentin Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
    Volumen 1.250 Mio. €
    Stückelung 100.000 €
    Ausgabekurs 98,847%
    Rückzahlungskurs 100,00%
    Kupon p. a. bis zum ersten Resettermin 1,25%
    Kupon p. a. nach erstem Resettermin 3-Monats-EURIBOR + 255bp
    Mittelverwendung Ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Anleihe wird zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung oder Refinanzierung bestehender und/oder künftiger förderungswürdiger Projekte verwendet, welche die im Rahmen des Green Bond Frameworks der Münchener Rück definierten Förderkriterien erfüllen und von der Münchener Rück entweder durch Kapitalbeteiligung oder durch Fremdkapitalinstrumente finanziert werden.
    Wahlweise Zinsaussetzung Sofern die in den Anleihebedingungen definierten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Emittentin Zinszahlungen wahlweise aussetzen.
    Zwangsweise Zinsaussetzung Die Zinszahlungen müssen zwangsweise ausgesetzt werden, wenn die Emittentin geforderte Mindestsolvabilitätsanforderungen nicht erfüllt (= sogenanntes Solvabilitätsereignis).
    Zahlung ausgesetzter Zinszahlungen Ausgesetzte Zinszahlungen werden nachgezahlt.
    Laufzeit 26. Mai 2041
    Ausgabedatum 23. September 2020
    Zinszahlungstag 26. Mai, beginnend in 2021
    Erster Resettermin 26. Mai 2031
    Rückzahlung nach Wahl der Emittentin Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungs- und Rückkaufbedingungen ist die Emittentin berechtigt, die Schuldverschreibungen (insgesamt und nicht nur teilweise) mit Wirkung zu jedem Tag während des Zeitraums ab dem 26. November 2030 (einschließlich) bis zum ersten Resettermin (einschließlich) und zu jedem nachfolgenden Variablen Zinszahlungstag durch Kündigungserklärung zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.
    Außerordentliche Kündigungsrechte Außerordentliche Kündigungsrechte vor dem 26. November 2030: Gross up-, Steuer-, Rechnungslegungs-, Rating- oder Aufsichtsrechtliches Ereignis oder die Emittentin oder ihre Tochtergesellschaften Schuldverschreibungen im Volumen von 80% oder mehr des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen erworben oder zurückgezahlt hat.
    Nachrangigkeit Die Schuldverschreibungen sind nachrangig gegenüber allen vorangigen Verbindlichkeiten.
    WKN A289EQ
    ISIN XS 222 184 568 3
    Bloomberg MUNRE
    Börsennotiz Luxemburg

    Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine vereinfachende, unverbindliche Zusammenfassung. Rechtlich bindend ist allein der Emissionsprospekt.

    Anleihebedingungen
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Anleihebedingungen:
    Anleihebedingungen (PDF, 452 KB)

    Green Bond Allocation and Impact Report 2021
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Bericht:
    GB Report (PDF, 3,6 MB)

    Emittent Anleiheart Volumen nominal Kupon p.a. Emission Fälligkeit
    Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG, München Nachranganleihe 1.250 Mio. € Bis 2029 3,25 %, anschließend variabel 2018 2049
    Die 1.250 Mio. €-Anleihe wird am 26. Mai 2049 fällig, wobei die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG als Emittentin erstmals im Jahr 2029 eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besitzt. Die Anleihe ist bis zum 26. Mai 2029 mit einem Kupon in Höhe von 3,25 % p. a. ausgestattet. Wird die Anleihe nicht gekündigt, beträgt der Kupon ab dem 26. Mai 2029 340 Basispunkte über dem jeweils gültigen 3-Monats-EURIBOR.

    Einzelheiten zur Ausstattung der Anleihe

    Emittentin Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
    Volumen 1.250 Mio. €
    Stückelung 100.000 €
    Ausgabekurs 98,94%
    Rückzahlungskurs 100,00%
    Kupon p. a. bis zum ersten Kündigungstermin 3.25%
    Kupon p. a. nach erstem ordentlichem Kündigungstermin 3-Monats-EURIBOR + 240bp + 100bp step up
    Wahlweise Zinsaussetzung Sofern die in den Anleihebedingungen definierten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Emittentin Zinszahlungen wahlweise aussetzen.
    Zwangsweise Zinsaussetzung Die Zinszahlungen müssen zwangsweise ausgesetzt werden, wenn die Emittentin geforderte Mindestsolvabilitätsanforderungen nicht erfüllt (= sogenanntes Solvabilitätsereignis).
    Zahlung ausgesetzter Zinszahlungen Ausgesetzte Zinszahlungen werden nachgezahlt.
    Laufzeit 26. Mai 2049
    Ausgabedatum 22. November 2018
    Zinszahlungstag 26. Mai, beginnend in 2019
    Erster ordentlicher Kündigungstermin 26. Mai 2029
    Außerordentliche Kündigungsrechte Außerordentliche Kündigungsrechte vor dem ersten Kündigungstermin: Gross up-, Steuer-, Rechnungslegungs-, Rating- oder Aufsichtsrechtliches Ereignis.
    Nachrangigkeit Die Schuldverschreibungen sind nachrangig gegenüber allen vorangigen Verbindlichkeiten.
    WKN A2TSS7
    ISIN XS 184 344 831 4
    Bloomberg MUNRE
    Börsennotiz Luxemburg

    Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine vereinfachende, unverbindliche Zusammenfassung. Rechtlich bindend ist allein der Emissionsprospekt.

    Anleihebedingungen
    Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Anleihebedingungen:
    Anleihebedingungen (PDF, 440 KB)

    Emittent Anleiheart Volumen nominal Kupon p.a. Emission Fälligkeit
    ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Wien Namensschuldverschreibung €7m Sekundärmarktrendite Bund (Österreich) +70 BP 1998 unbegrenzt
    ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Wien Namensschuldverschreibung €6m Sekundärmarktrendite Bund (Österreich) +70 BP 2001 unbegrenzt
    HSB Group Inc., Delaware Anleihe 67 Mio. US$ SOFR + 117.161 BP 1997 2027

    Anleihen

    Emittent Anleiheart Volumen Kupon p. a. Emission Fälligkeit
    Munich Re America Corporation, Wilmington Senior bond 294 Mio. US$ 7,45% 1996 2026

    Fälligkeitsstruktur

    Währungsstruktur

    Rechtlicher Hinweis

    Die gewünschte Information bezieht sich auf Finanzinstrumente, Wertpapiere oder diesbezügliche Angebote, die nicht in oder in die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan und von US-Bürgern (gemäß der Definition in der Regulation S des US Securities Act 1933) angeboten werden, noch in und von diesen Ländern bzw. US-Bürgern akzeptiert werden dürfen. Folglich wurden diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere sowie diesbezügliche Angebote (i) weder nach dem Amerikanischen Wertpapiergesetz noch nach einem Gesetz eines US-Bundesstaates registriert; (ii) diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere dürfen nicht direkt oder indirekt in oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, wiederverkauft, verpfändet oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Amerikanischen Wertpapiergesetzes vor; und (iii) solche Finanzinstrumente oder Wertpapiere können dem US-Steuerrecht unterliegen. Keine der hierin enthaltenen Unterlagen begründet ein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung eines Angebots zum Kauf von Finanzinstrumenten oder Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan bzw. an US-Bürger oder in eine andere Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder dessen Einholung rechtswidrig ist. Personen, die ein Angebot annehmen möchten, dürfen weder die Post der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens oder Japans oder irgendein Mittel oder Instrument (wie z.B. Faxübertragung, Telex oder Telefon) des Zwischenstaatlichen- oder Außenhandels, noch irgendwelche Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens oder Japans für irgendeinen Zweck benutzen, der direkt oder indirekt mit der Annahme eines Angebots zusammenhängt. Annahmen oder andere sich auf ein Angebot beziehende Unterlagen dürfen nicht postalisch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan frankiert oder abgestempelt werden. Alle Personen, die ein Angebot annehmen möchten, müssen eine Adresse außerhalb der USA, Kanada, Japan und Australien für den Erhalt jeglicher Finanzinstrumente oder Wertpapiere angeben. Darüber hinaus wird von jedem Inhaber der relevanten Finanzinstrumente oder Wertpapieren angenommen, dem Emittenten dargelegt zu haben, dass (i) er kein US-Bürger ist und (ii) dass er diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere nicht auf Rechnung eines US-Bürgers erwirbt.

    Weder die in diesen Seiten enthaltenen Informationen, noch irgendeine Meinungsäußerung begründen ein Angebot oder eine Aufforderung, Finanzinstrumente oder Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung zu erwerben. Jegliches Angebot oder jegliche Aufforderung wird nur in Unterlagen gemacht, die dafür rechtzeitig veröffentlicht werden; und jegliches Angebot und jegliche Aufforderung ist beschränkt auf die in diesen Unterlagen bereitgestellten Informationen.

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