Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Münchener Rück hat fünf Ausschüsse gebildet: den Ständigen Ausschuss, den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss und den Nominierungsausschuss.

Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften der Gesellschaft, die der Aufsichtsrat genehmigen muss, soweit hierfür nicht das Aufsichtsratsplenum oder ein anderer Ausschuss zuständig ist. Er nimmt Satzungsänderungen vor, die nur die Fassung betreffen, und entscheidet über die Beiziehung von Gästen zu Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus bereitet er die jährliche Entsprechenserklärung des Aufsichtsrats zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vor. Er überprüft jährlich die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum gegebenenfalls Vorschläge hierzu. Des weiteren genehmigt er, vorbehaltlich der Zuständigkeit des Personalausschusses, bestimmte Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.

Mitglieder des Ständigen Ausschusses sind Dr. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Herbert Bach, Dr. Bernd Pischetsrieder, Dr. Albrecht Schmidt und Josef Süßl.

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Personalausschuss vertritt die Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern und ist für sämtliche Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie für die Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen einerseits und Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen andererseits zuständig. In diesem Zusammenhang entscheidet er auch über Nebentätigkeiten und Mandate der Vorstände bei anderen Gesellschaften.

Mitglieder des Personalausschusses sind Dr. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Herbert Bach und Dr. Bernd Pischetsrieder.

Prüfungsausschuss (Audit Committee)

Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und erörtert die Quartalsberichte. Der Ausschuss prüft auch das Risikomanagement und die Compliance der Gesesellschaft. Darüber hinaus bereitet er die Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers vor und kontrolliert dessen Unabhängigkeit. Er beauftragt den Abschlussprüfer, legt Prüfungsschwerpunkte fest und vereinbart die Vergütung für die Abschlussprüfung sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts. Er nimmt die Prüfungsberichte, andere Berichte und die Erklärungen des Abschlussprüfers über alle wesentlichen Feststellungen entgegen.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Dr. Albrecht Schmidt (Vorsitzender), Hans-Georg Appel, Prof. Dr. Henning Kagermann, Dr. Hans-Jürgen Schinzler und Wolfgang Stögbauer.

Vermittlungsausschuss

Der im deutschen Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebene Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum Personalvorschläge, wenn im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande kommt, um Vorstandsmitglieder zu bestellen oder abzuberufen.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind Dr. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Herbert Bach, Dr. Bernd Pischetsrieder und Judy Vo.

Nominierungsausschuss

Der Aufsichtsrat der Münchener Rück hat, einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, einen Nominierungsausschuss eingerichtet. Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.

Mitglieder des Nominierungsausschusses sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 Dr. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Dr. Bernd Pischetsrieder und Dr. Albrecht Schmidt.