Abschlussprüfer
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Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Münchener Rück AG) und des Konzerns ist seit dem 1. Januar 2020 die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY).
EY hat den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Münchener Rück AG zum 31. Dezember 2023 ordnungsgemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 hat EY einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Bestellung des Abschlussprüfers
Seit dem Geschäftsjahr 2022 bestellt die Hauptversammlung den Abschlussprüfer.
EY wurde zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die Solvabilitätsübersichten, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2025 bestellt.
Zudem bestellte die Hauptversammlung EY als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive für das Geschäftsjahr 2024 für den Fall, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht. Im Übrigen erfolgt die Prüfung in Form einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit.
Ausschreibung der Abschlussprüfung von Munich Re
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in München schreibt das Mandat zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in München und von Munich Re für das Geschäftsjahr 2026 (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) im Einklang mit Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend: „EU-VO“) aus. Teil der Ausschreibung sind weiterhin die Prüfung der Solvabilitätsübersichten auf Einzel- und Gruppenebene, die prüferische Durchsicht der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung/dem Nachhaltigkeitsbericht sowie die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts für Munich Re für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026.
Die nachfolgenden in den Konzernabschluss von Munich Re einbezogenen Unternehmen von öffentlichem Interesse schreiben jeweils zeitgleich das Mandat zur Abschlussprüfung im Einklang mit Art. 16 der EU-VO aus. Die Inhalte der Prüfung sind aus den Ausschreibungsunterlagen der Gesellschaften ersichtlich.
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Österreich
D.A.S. Société anonyme belge d'assurances de Protection Juridique, Belgien
DKV Belgium S.A., Belgien
ERGO Insurance N.V., Belgien
ERV Evropská pojišt'ovna a.s., Tschechische Republik
Europaeiske Rejseforsikring A/S, Dänemark
ERGO Insurance SE, Estland
DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Deutschland
ERGO DIREKT Versicherung AG, Deutschland
ERGO Krankenversicherung AG, Deutschland
ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Deutschland
ERGO Reiseversicherung AG, Deutschland
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Deutschland
ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, Deutschland
Great Lakes Insurance SE, Deutschland
nexible Versicherung AG, Deutschland
Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Deutschland
ERGO Insurance Company Single Member S.A., Griechenland
ERGO Life Insurance SE, Litauen
ERGO Life S.A., Luxembourg
Munich Re of Malta p.l.c., Malta
Munich Re PCC Limited, Malta
Storebrand Helseforsikring AS, Norwegen
Sopockie Towarzystwo Ubezpieczen Ergo Hestia Spolka Akcyjna, Polen
Sopockie Towarzystwo Ubezpieczen na Zycie Ergo Hestia Spolka Akcyjna, Polen
DKV Seguros y Reaseguros, S.A. Española, Spanien
ERGO Generales Seguros y Reaseguros, S.A., Spanien
ERGO Vida Seguros y Reaseguros, S.A., Spanien
Unión Médica la Fuencisla, S.A., Compañía de Seguros, Spanien
In die Ausschreibung werden außerdem weitere Tochtergesellschaften, für welche eine Prüfung durchzuführen ist, einbezogen. Hierfür gelten die Anforderungen des Art. 16 EU-VO nicht, so dass ein vereinfachter Ausschreibungsprozess für diese Gesellschaften durchgeführt wird.
Wirtschaftsprüfer (m/w/d) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften konnten ihr Interesse an der entsprechenden Ausschreibung bis zum 12. Februar 2024, 18:00 Uhr MESZ, bekunden.