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Hauptversammlung

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    Die Münchener Rück hält jährlich eine ordentliche Hauptversammlung ab, in der die Aktionäre über wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft beraten und beschließen. Dabei gewährt jede Aktie eine Stimme ("One share – one vote"). An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär teilnehmen, der seine Aktien zur Hauptversammlung anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen ist.

    Die Hauptversammlung beschließt über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten.
    Dazu zählen insbesondere die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen sowie Maßnahmen, die das Grundkapital verändern.

    Der Vorstand übersendet allen im Aktienregister verzeichneten Aktionären die Einladung zur Hauptversammlung. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung vorgesehenen Unterlagen sind zusammen mit der Tagesordnung vom Tag der Einberufung an auf den Internetseiten der Münchener Rück abrufbar.

    Die von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse werden unverzüglich auf den Internetseiten der Münchener Rück veröffentlicht.

    Weitere Informationen zur Hauptversammlung