Corporate Governance

Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Für die Münchener Rück ist von besonderer Bedeutung die Achtung der Aktionärsinteressen, eine effiziente Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, eine gute Zusammenarbeit zwischen diesen Organen sowie eine offene und transparente Unternehmens-
kommunikation.

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Unser Verständnis

Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. »mehr

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Vorstand

Alle Mitglieder, Verantwortungsbereiche und die Vergütung des Vorstands der Münchener Rück auf einen Blick. »mehr

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Aufsichtsrat

Alle Mitglieder, die fünf Ausschüsse und die Vergütung des Aufsichtsrats. »mehr

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Deutscher Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rück. »mehr

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Münchener Rück Verhaltenskodex

In unserem Verhaltenskodex präzisieren wir unsere Vorstellungen von integrem, d.h. rechtlich korrektem und an ethischen Grundsätzen orientiertem Verhalten im Unternehmen. »mehr

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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften nach § 15 a WpHG. »mehr

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Langfristiger Incentive-Plan

Zusätzliches Motivationsinstrument fördert langfristigen Unternehmenserfolg, auch im Sinne des Shareholder-Values. »mehr

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Abschlussprüfer

Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009: KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. »mehr

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Risikomanagement

Die im Risikomanagement ermittelte Schadenbelastung hat direkte Auswirkungen auf die Übernahmepolitik und Retrozessionen. »mehr

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Satzung

Die aktuelle Satzung der Münchener Rück zum Herunterladen. (abgespeichert im PDF-Format). »mehr

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Mitbestimmungsvereinbarung

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ist bei der Münchener Rück AG in der Mitbestimmungsvereinbarung näher geregelt. »mehr

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Hauptversammlung

Pflichttermin für Aktionäre: Die Münchener Rück hält jährlich eine ordentliche Hauptversammlung ab. »mehr