Abschlussprüfer

Die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Buchführung, den Jahres- und den Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zum 31. Dezember 2008 sowie die Lageberichte der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und des Konzerns geprüft und mit ihrem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Gemäß § 341 k HGB wird bei deutschen Versicherungsgesellschaften der Abschlussprüfer nicht von der Hauptversammlung, sondern vom Aufsichtsrat bestellt.

Für das Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt.