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Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes
© Marcus Buck / Munich Re

Aufsichtsrat

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    Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen. Er stellt den Jahres- und Konzernabschluss fest und bestellt insbesondere hierfür den Abschlussprüfer.

    Vergütung des Aufsichtsrats

    Vergütungssystem

    Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 98,48 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungsbericht

    Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird der Hauptversammlung am 25. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt werden.