
Aufsichtsrat
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Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem (mit Wirkung ab 1. Januar 2025)
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 25. April 2024 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 97,62 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungssystem (1.1.2022 bis 31.12.2024)
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 98,48 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.