
Aufsichtsrat
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Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen. Er stellt den Jahres- und Konzernabschluss fest und bestellt insbesondere hierfür den Abschlussprüfer.
Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 98,48 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungsbericht
Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Hauptversammlung am 5. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht mit einer großen Mehrheit von 88,52 % gebilligt.