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Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes
© Marcus Buck / Munich Re

Aufsichtsrat

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    Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen. Er stellt den Jahres- und Konzernabschluss fest.

    Vergütung des Aufsichtsrats

    Vergütungssystem (mit Wirkung ab 1. Januar 2025)

    Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 25. April 2024 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 97,62 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungssystem (1.1.2022 bis 31.12.2024) 

    Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 98,48 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungsbericht

    Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt werden.