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Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.
© Malorny / Getty Images

Corporate Governance

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    Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Dabei wollen wir insbesondere das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit fördern. Daneben sind eine effiziente Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, eine gute Zusammenarbeit zwischen diesen Organen und mit den Mitarbeitern der Unternehmen sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation für uns von hoher Relevanz.

    Erklärung zur Unternehmensführung

    Diese Erklärung fasst seit dem Geschäftsjahr 2015 die Erklärung zur Unternehmensführung der Münchener Rückversicherungs-­Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Münchener Rück AG) und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung zusammen.

    Für das Geschäftsjahr 2019 enthält diese Erklärung auch die Berichterstattung zur Corporate Governance im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung

    In dieser Erklärung, die in den Konzerngeschäftsbericht integriert ist, sind sog. nichtfinanzielle Informationen zusammengefasst. Bis einschließlich des Berichtsjahrs 2019 wurden die Informationen in einem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht.

    Satzung

    Das deutsche Aktiengesetz schreibt für Aktiengesellschaften eine Satzung vor. Die Satzung bestimmt unter anderem die Firma und deren Sitz, die Höhe des Grundkapitals und die Zahl der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

    Mitbestimmungsvereinbarung

    Für die Münchener Rück AG gilt eine auf Basis des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) abgeschlossene Mitbestimmungsvereinbarung vom 12.12.2008 in der Fassung vom 11./13.07.2023.

    Der Grundsatz der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat wurde in der Mitbestimmungsvereinbarung aufrechterhalten und gestärkt durch Berücksichtigung der Mitarbeiter, die im europäischen Ausland beschäftigt sind.

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