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Munich Re hielt in London eine Pressekonferenz zu Solvency II

19.11.2009

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    Munich Re hielt am 19. November 2009 in London eine Pressekonferenz zum aktuellen Stand von Solvency II. Zu den Sprechern gehörten CFO Jörg Schneider, CRO Joachim Oechslin und Margarita von Tautphoeus, Abteilungsleiterin Solvency Consulting. Nachfolgend eine Zusammenfassung einiger wichtiger Aussagen:

    Jörg Schneider: "Mit der Initiative Solvency II übernimmt Europa eine Vorreiterrolle – eine hervorragende Leistung aller Beteiligten. Solvency II ist die richtige Antwort auf die Krise: Wir brauchen harmonisierte, konsequent risikobasierte und ökonomisch ausgerichtete Aufsichtssysteme auf höchstem Niveau."

    Joachim Oechslin: "Die Debatte in der laufenden Umsetzungsphase hält an: Die jüngsten Konsultationen deuten auf eine zunehmend konservativere Haltung hin, selbst in Bereichen, in denen es so gut wie keine Berührungspunkte mit der aktuellen Finanzkrise gibt. Wir sind optimistisch, dass die Aufseher am Ende für eine tragfähige Kalibrierung votieren, die mit den ökonomischen Prinzipien der Rahmenrichtlinie im Einklang steht."

    Margarita von Tautphoeus: "Ein gutes Rating verschafft den Rückversicherern einen noch deutlicheren Wettbewerbsvorteil. Die Kapitalstärke der Rückversicherer wird stärker gewichtet als eine Diversifikation durch viele Rückversicherer. Ein Beispiel: Die Kapitalentlastung aus einem Rückversicherungsvertrag mit nur einem einzigen Rückversicherer, der ein AA-Rating besitzt, ist stärker als bei einer Gruppe von sechs Rückversicherern mit einem A-Rating."

    Präsentation (englisch) (PDF, 1,3 MB)

    Disclaimer
    Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.