Die Bombe von München
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Publiziert am 15.07.2013
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Funktion des chemischen Zeitzünders

Mit dem Abwurf der Bombe dreht sich ein an der Bombe befestigter Propeller und treibt eine Bohrspindel an. Die Spindel bohrt sich in einen Glasbehälter mit Aceton und bringt ihn zum Platzen. Das Aceton läuft aus, tropft auf ein Zelluloidplättchen und löst eine chemische Reaktion aus, die den Zündmechanismus entriegelt.
Schadensumme um 4 Millionen Euro
Daneben kam es zu zahlreichen Glasbruchschäden und massiven Schäden an Fassaden. Die Detonationswelle war so stark, dass selbst innerhalb von Gebäuden Türen zerbarsten und Hausrat sowie Inventar zerstört oder beschädigt wurden. Erfreulicherweise blieben nachhaltige Schäden an konstruktiv tragenden Bauteilen aus. Gleichwohl entstand an den insgesamt 17 betroffenen Gebäuden ein erheblicher Gesamtschaden. Die Schadensumme belief sich Medienberichten zufolge auf etwa 4 Millionen Euro.
Unbürokratische Schadenregulierung
So betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Presseerklärung anlässlich der Münchner Bombensprengung: Bei Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, greife der Kriegsausschluss in der Form, wie er den vom GDV empfohlenen Bedingungen zugrunde liegt. Schäden, die durch die Sprengung der Bombe entstanden sind, seien daher ausgeschlossen. Diese Aussage begründet sich mit dem Wortlaut der Ausschlussformulierung. Seit 2008 lautet er in der Sachversicherung durchgängig wie folgt: „Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg …“

An ihrem Fundort auf einer Baustelle wurde die Fliegerbombe mit 20 Tonnen Stroh abgedeckt, um die Gefährdung durch Bombensplitter zu reduzieren. Gleichzeitig durfte wegen des hohen Grundwasserspiegels nur ein Teil der bei der Detonation frei werdenden Energie in das Erdreich abgeleitet werden.
Beseitigung von Altlasten wird noch Jahrzehnte dauern
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Experte

Leonhard Rolwes
ist Erstversicherungsexperte für die Sachversicherung bei Munich Re sowie Mitglied der Arbeitsgruppe Musterbedingungen im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
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