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Die Bombe von München
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    Sie finden sich an Küsten, liegen in Seen, Flüssen und vor allem im Boden: bislang nicht detonierte Fliegerbomben. Diese tödlichen und zerstörerischen Erblasten des letzten Weltkriegs sind immer noch allgegenwärtig und gefährlich. Bei der kontrollierten Sprengung im Zentrum Münchens zeigten sich die Versicherungen in der Schadenregulierung trotz Kriegsausschlussklausel sehr kooperativ. Anders als der Staat, dem erst spät seine Verantwortung für die resultierenden Schäden bewusst wurde, zahlten die Versicherer unbürokratisch und schnell.
    Im August 2012 stießen Bauarbeiter in München-Schwabing auf eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe. Der Blindgänger war mit einem speziell gesicherten, chemischen Zeitzünder ausgestattet, den die Kampfmittelräumdienste ganz besonders fürchten. Ein Entschärfen der Bombe war letztlich nicht möglich, so dass sich die Verantwortlichen für eine kontrollierte Sprengung an Ort und Stelle entschieden.

    Funktion des chemischen Zeitzünders

    Funktion des chemischen Zeitzünders
    © Munich Re
    Mit dem Abwurf der Bombe dreht sich ein an der Bombe befestigter Propeller und treibt eine Bohrspindel an. Die Spindel bohrt sich in einen Glasbehälter mit Aceton und bringt ihn zum Platzen. Das Aceton läuft aus, tropft auf ein Zelluloidplättchen und löst eine chemische Reaktion aus, die den Zündmechanismus entriegelt.

    Schadensumme um 4 Millionen Euro

    Dank sorgfältiger Vorkehrungen entstanden große Schäden nur in näherer Nachbarschaft zum Bombengrundstück. Zahlreiche vermeintliche Dachstuhlbrände stellten sich lediglich als Strohfeuer heraus, die aufgrund der harten Bedachung der Gebäude zu praktisch keinen relevanten Sekundärschäden an den Dächern selbst führten. Besonders betroffen waren ein Ladenlokal und eine darüber befindliche Wohnung. Beide lagen nur wenige Meter von der Explosionsstelle entfernt und brannten vollständig aus.

    Daneben kam es zu zahlreichen Glasbruchschäden und massiven Schäden an Fassaden. Die Detonationswelle war so stark, dass selbst innerhalb von Gebäuden Türen zerbarsten und Hausrat sowie Inventar zerstört oder beschädigt wurden. Erfreulicherweise blieben nachhaltige Schäden an konstruktiv tragenden Bauteilen aus. Gleichwohl entstand an den insgesamt 17 betroffenen Gebäuden ein erheblicher Gesamtschaden. Die Schadensumme belief sich Medienberichten zufolge auf etwa 4 Millionen Euro.

    Unbürokratische Schadenregulierung

    Als sich Versicherer unabhängig von dem Bestehen einer Kriegsausschlussklausel in ihren Versicherungspolicen bereits zugunsten von Glas- und Brandversicherten geäußert hatten, sagten auch die Stadt München und der Freistaat Bayern ihre Hilfe zu. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolge angetreten hat und öffentliche Organe für Entscheidungen (wie Sprengungen) im Umgang mit Kriegslasten zuständig sind, sollte sich der Staat dementsprechend auch im Umgang mit den Altlasten einschließlich entstandener Schäden verantwortlich zeigen. Unbürokratisch und schnell haben sich indes Sachversicherer in Deutschland hinter ihre Versicherungsnehmer gestellt und ihnen Deckung zugesagt. Das ist nicht selbstverständlich, denn Versicherungspolicen sehen durchgängig einen Ausschluss für Schäden durch Krieg vor.

    So betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Presseerklärung anlässlich der Münchner Bombensprengung: Bei Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, greife der Kriegsausschluss in der Form, wie er den vom GDV empfohlenen Bedingungen zugrunde liegt. Schäden, die durch die Sprengung der Bombe entstanden sind, seien daher ausgeschlossen. Diese Aussage begründet sich mit dem Wortlaut der Ausschlussformulierung. Seit 2008 lautet er in der Sachversicherung durchgängig wie folgt: „Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg …“
    Fliegerbombe mit 20 Tonnen Stroh abgedeckt
    © Feuerwehr München
    An ihrem Fundort auf einer Baustelle wurde die Fliegerbombe mit 20 Tonnen Stroh abgedeckt, um die Gefährdung durch Bombensplitter zu reduzieren. Gleichzeitig durfte wegen des hohen Grundwasserspiegels nur ein Teil der bei der Detonation frei werdenden Energie in das Erdreich abgeleitet werden.

    Beseitigung von Altlasten wird noch Jahrzehnte dauern

    Natürlich sind Entschärfungsversuche an sogenannten Blindgängern oder ihre kontrollierte Sprengung als solches keine Kriegsereignisse. Die gewählte Formulierung beim Kriegsausschluss stellt aber durch die Verwendung des Begriffs „durch“ nicht nur auf unmittelbare, sondern auch auf mittelbare Kriegsfolgen ab. Mit diesem in der Rechtslehre als adäquate Kausalität bezeichneten Ursachenzusammenhang werden auch die mit dem Krieg nur mittelbar zusammenhängenden Folgeschäden erfasst, soweit – einfach ausgedrückt – nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit dem Ergebnis, also dem Ablauf der Ereigniskette, zu rechnen ist. Die durch die kontrollierte Sprengung der amerikanischen Fliegerbombe in München verursachten Schäden sind daher als ein finales Ergebnis der heftigen Luftangriffe über Deutschland während des Zweiten Weltkriegs zu bewerten, dem niemand seinen Kriegscharakter absprechen wird. Der Fall zeigt einmal mehr, dass Bomben und damit Kausalketten auch knapp 70 Jahre nach Kriegsende nicht einfach verschwinden. Experten der Kampfmittelräumdienste gehen davon aus, dass die Beseitigung von Fliegerbomben noch Jahrzehnte dauern wird.
    Experte
    Leonhard Rolwes
    ist Erstversicherungsexperte für die Sachversicherung bei Munich Re sowie Mitglied der Arbeitsgruppe Musterbedingungen im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

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