
Fahrlässigkeit kann teure Konsequenzen haben
Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ werden unterschiedliche Rechtsgebiete zusammengefasst. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst fallen in Deutschland unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht bezieht sich auf das Werk, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Bilder eines Fotografen sind beispielsweise als künstlerisches Werk bereits im Moment der Entstehung urheberrechtlich geschützt, ohne dass der Fotograf dafür etwas tun muss. Im gewerblichen Bereich müssen Immaterialgüter, beispielsweise Softwareprogramme, dagegen zunächst registriert werden, damit sie unter einen gesetzlichen Schutz fallen.
Diese Schutzrechte werden unter anderem durch das Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusterrecht geregelt. Da es sich dabei immer um geistiges, also immaterielles Eigentum handelt, sind die Grundsätze des Sachenrechts nur bedingt anwendbar. Die Nutzungsrechte am geistigen Eigentum werden in der Regel durch Lizenzverträge an Dritte übertragen. Nur wenn der Rechteinhaber per Lizenzvertrag ein definiertes Nutzungsrecht erteilt hat, darf das geschützte geistige Eigentum vom Lizenznehmer genutzt werden.
Immaterialgüter sind besonders verletzlich
Professor Spindler zufolge ist es in Schwellenländern keine Seltenheit, dass Unternehmen die Schutzrechte von Dritten vorsätzlich verletzen. In Industrieländern ist Vorsatz dagegen eher der Ausnahmefall – hier spielen Fahrlässigkeit oder mangelnde Kenntnisse der Rechtslage eine dominante Rolle. Doch auch wenn ein Unternehmen unabsichtlich Schutzrechte verletzt, drohen in vielen Fällen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Richtlinie der EU umgesetzt wurde. Damit können Verletzungen im Bereich des geistigen Eigentums leichter und effektiver geahndet werden. Im Immaterialgüterrecht gilt seither die dreifache Schadensberechnung, das heißt, der Geschädigte kann aus verschiedenen Arten der Schadensberechnung wählen. Neben dem Nachweis des entgangenen Gewinns besteht für ihn auch die Möglichkeit, fiktive Lizenzgebühren einzufordern oder den Gewinn des Verletzers des Urheberrechts abzuschöpfen.
Versteckte Risiken
Verletzungen des Markenrechts drohen oft in Bereichen, in denen sie nicht auf Anhieb erkennbar sind. So haben Werbetreibende beim Werbeprogramm Adwords von Google die Möglichkeit, Anzeigen zu schalten, die sichtbar werden, wenn Nutzer nach bestimmten Begriffen suchen. Dabei besteht die Gefahr, dass das werbende Unternehmen markenrechtlich geschützte Begriffe auswählt. „Unabhängig davon, ob dies wissentlich oder versehentlich geschieht, kann die Benutzung dieser Begriffe vor Gericht als Markenrechtsverletzung ausgelegt werden“, warnt Spindler.
Fundiertes Knowhow bietet wirksamen Schutz
Die Beispiele zeigen, wie komplex die Haftung im Bereich geistigen Eigentums aus Versicherungssicht ist. Deswegen sind entsprechende Haftpflichtversicherungen bisher relativ teuer. Versicherer, die ihren Kunden attraktive Konditionen anbieten wollen, müssen über fundierte Kenntnisse des Immaterialgüterrechts und dessen Auslegung verfügen. Je größer die Expertise des Versicherers, desto eher kann er Versicherungsschutz anbieten, der dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers angemessen ist, und ihn auch in schwierigeren Schadenfällen angemessen und effektiv unterstützen.
