
EM live – auf die Deckung kommt es an
Am 10. Juni beginnt im Pariser Stade de France die Fußballeuropameisterschaft. Das Ereignis soll – genau wie die folgenden 50 Partien der EURO 2016 – weltweit live im Fernsehen zu sehen sein. Doch was, wenn es unerwartet zu technischen Pannen und Übertragungsstörungen kommt? Mit welchen Deckungskonzepten können sich TV-Sender gegen die dann enormen finanziellen Schäden absichern?
Für ein weiteres prominentes Schadenbeispiel im deutschen TV-Markt sorgte die Oscar-Verleihung 2015. Tausende Filmfans hatten sich extra den Wecker gestellt, um nachts die Live-Übertragung der Academy Awards aus Los Angeles zu sehen. Stattdessen sahen sie nach Eröffnung der Gala minutenlang nur ein Standbild mit dem Hinweis „Störung“ und verpassten die Verleihung des ersten Oscars. Ursache war ein Fehler bei der Satellitenübertragung. Der Sender – diesmal kein öffentlich-rechtlicher, sondern ein werbefinanzierter Privatsender – reagierte schnell und entschuldigte sich für den Ausfall noch in derselben Nacht auf Twitter. Die enttäuschten Zuschauer waren schneller und hatten ihren Frust hier und auf anderen Online-Plattformen längst formuliert.
TV-Übertragungsrisiken im Wandel der Zeit
Das allein ist für Produktionsfirmen und TV-Sender schon ärgerlich genug. Hinzu kommen oft hohe finanzielle Verluste – beispielsweise weil Verträge mit Werbepartnern nicht eingehalten werden können. Schutz vor diesen finanziellen Störfallrisiken bieten spezielle Sendeausfallversicherungen, die ihren Ursprung in den 1970er-Jahren haben. Damals waren Live-Übertragungen über TV-Satelliten noch Ereignisse, die ganze Veranstaltungshallen füllten. Die erforderliche Technik für den Empfang der Satellitenbilder und ihre öffentliche Vorführung war gerade erst entwickelt und fehleranfällig. Für die Veranstalter bedeutete dies ein hohes Risiko, da sie bei Übertragungspannen regelmäßig die Eintrittsgelder rückerstatten mussten.
Erst mit dem technischen Fortschritt stiegen nach und nach auch die großen TV-Sender in das Geschäft ein und brachten Live-Übertragungen direkt auf den heimischen Fernseher. Inzwischen ist die Entwicklung noch einen Schritt weiter – „pay per view“ heißt das Stichwort: Immer mehr Kunden entscheiden individuell, welche Sendung oder welchen Film sie im TV anschauen wollen und zahlen dafür.
Diesen Evolutionsprozess spiegelt auch das Spektrum der TV-Ausfallversicherungen wider. Die Assekuranz hat drei verschiedene Grunddeckungsarten entwickelt:
Ausfallversicherung für geschlossene TV-Übertragungsveranstaltungen
Diese Grundform der TV-Ausfallversicherung deckt Risiken eines Veranstalters ab, der ein TV-Ereignis gegen die Zahlung eines Eintrittsgelds öffentlich zeigen möchte. Kann die Übertragung aus technischen Gründen nicht stattfinden, trägt die Versicherung den finanziellen Schaden aus der Rückerstattung der Eintrittsgelder. Die Police greift meist sowohl bei Problemen mit der Satellitenverbindung als auch bei Stromausfällen und Fehlern der Empfangs- oder Projektionstechnik.
TV-Sendeunterbrechungsversicherung
Diese Deckungsart richtet sich vor allem an TV-Stationen, die für die Übertragung verantwortlich sind. Denn bei einer Panne laufen sie Gefahr, alle oder einen Teil der im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarten Gebühren und Honorare zu verlieren. Absichern können sich Anbieter mithilfe einer entsprechenden Police.
„Pay per view“-Deckung
Die Nachfrage nach „Pay per view“-Deckungen steigt seit Jahren. Der Grund: Private TV-Sender bieten ihren Kunden immer öfter sogenanntes Bezahlfernsehen an. Diese zahlen eine fixe Vorabgebühr und rufen Filme oder Sportprogramme individuell ab. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise eine Satellitenverbindung ausfällt, können Kunden auf eine Gebührenerstattung pochen. Die „Pay per view“-Deckung sichert Anbieter gegen dieses Risiko ab.
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