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Die Bekämpfung von Korruption geht jeden an

Das Risiko, zum Opfer von Korruption zu werden, wächst mit der Größe eines Unternehmens sowie mit der zunehmenden Komplexität von Strukturen und Abläufen. Die finanziellen Schäden und die Folgen für den Ruf des Unternehmens können weitgreifend sein. Mit einem effektiven System zur Bekämpfung dieses Risikos tritt Munich Re dieser Gefahr umfassend entgegen.

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    Korruption äußert sich in vielfältigen Erscheinungsformen. Einen absoluten Schutz gibt es nicht, jedoch viele Ansatzpunkte, um die Gefahren zu mindern.

    Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Bekämpfung von Korruption sowie eine umfassende Prävention sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Munich Re hat deshalb diese Aufgaben auf Gruppenebene bei Group Compliance and Legal angesiedelt. Dies unterstreicht die Bedeutung des Themas und schafft die Basis für ein stringentes gruppenweites Vorgehen. Der Verhaltenskodex Munich Re (Gruppe) und unsere „Richtlinie zur Vermeidung von Korruption“ enthalten Mindestanforderungen, die alle Konzernunternehmen einhalten müssen. Ein Abstimmungsprozess mit Group Compliance and Legal stellt die Einhaltung der Mindestanforderungen sicher, lässt aber – je nach Risikosituation und unter Beachtung lokaler Vorschriften – einen gewissen Freiraum bei der Gestaltung der Maßnahmen.

    Zu den Maßnahmen gehören unter anderem eindeutige Vorgaben zum Verhalten der Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Vorgängen. Klar definierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, effektive Kontrollen, die auch die Vorbildfunktion des Managements überprüfen, sowie Schulungen schärfen das Bewusstsein der Mitarbeiter, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur Vermeidung von Korruption leisten kann. Neben dem direkten Vorgesetzten stehen den Mitarbeitern bei Auffälligkeiten/Verdachtsfällen auch Ansprechpartner bei Group Compliance and Legal zur Verfügung.

    Lokale Informationen:

    Elektronisches Hinweisgeber-Portal

    Zusätzlich können sich Mitarbeiter auch an unseren externen Ombudsmann wenden oder das elektronische  Hinweisgeber-Portal  benutzen. Aber auch unsere Kunden, Vertragspartner und sonstige Dritte haben die Möglichkeit, den Ombudsmann zu kontaktieren oder eine Meldung im Hinweisgeber-Portal einzustellen. Dabei sind auch anonyme Meldungen möglich. Das System erlaubt es dem Anwender, eine Art Postfach anzulegen, sodass trotz Anonymität eine Kommunikation stattfinden kann. Die Meldungen im  Hinweisgeber-Portal werden durch speziell ausgebildete Mitarbeiter in Group Compliance and Legal bearbeitet.  
    Weitere Informationen finden Sie unter  Compliance/Whistleblowing.  

    Maßnahmen zur Entdeckung von Verdachtsfällen

    Liegen konkrete Verdachtsmomente für Compliance-Verstöße vor, werden entsprechende Untersuchungen durch speziell ausgebildete Mitarbeiter vorgenommen. Bestätigt sich ein Verdacht, hat dies stets Konsequenzen zur Folge. Munich Re toleriert keine Compliance-Verstöße. Deshalb werden je nach Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche, strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen.