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Munich Re erwirbt erneut Deckung am Kapitalmarkt für Naturkatastrophen-Risiken

24.05.2016

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    Munich Re hat erneut am Kapitalmarkt Deckung für einen Teil ihrer großen Naturkatastrophen-Exponierungen erworben. Die Deckung wird über den neuen Katastrophenbond Queen Street XII erreicht.

    München. Über die Zweckgesellschaft Queen Street XII Re dac („designated activity company“) erwarb Munich Re Deckung für Risiken aus tropischen Wirbelstürmen in den USA und Winterstürmen in Europa mit einem Gesamtvolumen von 190 Mio. US$. Die Transaktion ist vergleichbar mit früheren Queen-Street-Platzierungen. Die von dem in Irland ansässigen Zweck-Rückversicherer Queen Street XII Re dac begebene Katastrophenanleihe hat eine Laufzeit bis 8. April 2020. Queen Street XII Re dac ist die erste lizensierte Zweckgesellschaft unter der Solvency II-Richtlinie im Cat Bond-Markt. Die Risikomodellierung wurde von AIR Worldwide erstellt. Munich Re erhält durch diese Anleihe Entlastung bei Schäden aus Extremereignissen, die sich statistisch circa einmal in 30 bis 50 Jahren ereignen. Als Besicherungslösung wurde eine mittelfristige Schuldverschreibung der Weltbank (International Bank of Reconstruction and Development, IBRD) verwendet, die spezifisch für diese Transaktion strukturiert und emittiert wurde. Neben der Risikoprämie erhalten Investoren eine variable Verzinsung aus der IBRD-Note. Die Risikoprämie beträgt 5,25 % pro Jahr.

    Vorstandsmitglied Thomas Blunck: „Mit dieser Transaktion erhöhen wir ein Stück weit die Deckung für Naturkatastrophen-Risiken und deren Diversifikation in unserem Buch zu Konditionen, die gleichzeitig auch für Investoren attraktiv sind.“

    Munich Re strukturierte und arrangierte die Transaktion, Sole Bookrunner war GC Securities.

    Disclaimer
    Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber und gemäß Section 3(c)(7) des Investment Company Act von der Registrierung befreit sind. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden, einschließlich des Falls einer Befreiung von Registrierungserfordernissen. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

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