Munich Re gut aufgestellt für europäisches Aufsichtssystem Solvency II
30.11.2015
properties.trackTitle
properties.trackSubtitle
London. Das neue Aufsichtsregime Solvency II stellt die Versicherungsbranche vor große Herausforderungen. Munich Re hat intern schon früh das Fundament für die Anwendung der neuen Standards gelegt und setzt seit langem auf eine risikobasierte Unternehmenssteuerung. Zudem sieht Munich Re neue Geschäftspotenziale.
„Munich Re ist auf die Einführung von Solvency II gut vorbereitet,“ erklärte Finanzvorstand Jörg Schneider. Die Kapitalstärke von Munich Re spiegelt sich auch in den heute veröffentlichten Solvenzquoten wider: Der ökonomische Solvabilitätskoeffizient auf Basis des Solvency-II-Standards beträgt 277 % zum 31. Dezember 2014 und liegt zum 30. September 2015 bei ca. 260 %. Gegenüber der nach den bisherigen Methoden errechneten Solvenzquote (zum 31. Dezember 2014 lag diese bei 242 %) ergibt sich durch die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben sogar eine leichte Verbesserung. Dies unterstreicht die umfassende und risikoadäquate Kalibrierung des von Munich Re schon bisher verwendeten internen Modells. Auch nach Inkrafttreten von Solvency II erhält sich Munich Re ihre hohe Flexibilität beim Kapitalmanagement.
„Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld stellen die neuen Kapitalanforderungen nach Solvency II vor allem eine besondere Herausforderung für Lebenserstversicherer dar, auch für die unserer Gruppe“, erklärte Schneider weiter. So ist dort bei niedrigen Zinsen mit deutlich erhöhten Kapitalanforderungen zu rechnen, während die aufsichtsrechtlich maßgeblichen Eigenmittel erheblich reduziert sind. „Nach verschiedenen Maßnahmen im Konzernverbund werden unsere Lebensversicherer voraussichtlich keine gesetzlichen Übergangserleichterungen (‚Transitionals‘) beantragen“, betonte Schneider.
Als global tätiger (Rück-)Versicherer hat Munich Re schon sehr früh auf einen ökonomischen Ansatz als Basis der Risikomodellierung gesetzt. Seit rund zehn Jahren wird daher ein vollständiges, internes Modell eingesetzt und weiterentwickelt. Dieses Modell ist bereits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) genehmigt worden: Ab 2016 werden auf dieser Basis die regulatorischen Solvenzkapitalanforderungen für die konsolidierte Gruppe sowie ausgewählte Einzelunternehmen berechnet werden.
Munich Re sieht als Rückversicherer auch geschäftliche Chancen bei Solvency II: „Mit der Entwicklung von Deckungskonzepten können wir Erstversicherer beim Start und der weiteren Umsetzung von Solvency II unterstützen“, erklärte Schneider.
Solvency II ist ein Projekt der Europäischen Kommission zur grundlegenden Reform und Harmonisierung der europäischen Vorschriften über die Versicherungsaufsicht. Solvency II basiert auf dem Drei-Säulen-Konzept: Mindestkapitalanforderungen (quantitativ), aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (qualitativ) und Marktdisziplin (Offenlegung). Nach langjährigen Verhandlungen hatten sich die an der EU-Gesetzgebung beteiligten Institutionen (Europäischer Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission) auf Standards geeinigt, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten werden und schon im Vorfeld die Aufsichtspraxis geprägt hatten.
Weitere Details zum Thema finden sich in der Präsentation „Briefing on Solvency II“; unter www.munichre.com
Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.