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Munich Re transferiert große Naturkatastrophen-Risiken an den Kapitalmarkt

12.01.2015

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    Munich Re hat über eine so genannte Sidecar-Transaktion am Kapitalmarkt Deckung für einen Teil ihrer großen Naturkatastrophen-Exponierungen erworben. Die Deckung wird durch eine Reihe großer institutioneller Investoren über den Zweckversicherer Eden Re II Ltd. mit Sitz auf den Bermudas gewährt. Eden Re II hat dafür Anleihen im Volumen von 290 Mio. US$ bei großen institutionellen Investoren platziert.

    München. Die Sidecar-Transaktion überträgt die Risiken über einen Quoten-Retrozessionsvertrag. Dabei werden die Investoren anteilsmäßig an den Risiken und den Prämien beteiligt. Im Rahmen der Transaktion gibt Munich Re einen Teil ihrer nichtproportionalen Katastrophendeckungen im Sachgeschäft, die vor allem Naturgefahrenexponiert sind, an Eden Re II Ltd. Die Investoren von Eden Re II erhalten einen entsprechenden Anteil der Prämien. Im Fall von Schäden aus diesem Teilportfolio enthält Munich Re dann Entlastung aus dem Quotenvertrag mit Eden Re II. Die Risikoperiode läuft bis 31. Dezember 2015. Durch die Struktur der Transaktion folgen die Investoren gänzlich der Underwriting-Strategie von Munich Re. Munich Re behält selbst den größten Teil der Risikoexponierung des Portfolios.

    Vorstandsmitglied Thomas Blunck sagte: „Diese Sidecar-Transaktion ermöglicht Synergien zwischen dem Interesse großer Investoren an Rückversicherungsrisiken und unserem Kerngeschäft, unseren Kunden Deckung für Naturkatastrophenrisiken anzubieten. Unsere Kunden wie unsere Partner am Kapitalmarkt profitieren dabei von unserem Naturkatastrophen-Knowhow und unserer Fähigkeit, solche Größtrisiken zu zeichnen und zu managen.“

    In einer zweiten Transaktion mit Eden Re I Ltd. erneuerte Munich Re eine Transaktion aus dem Vorjahr, deren Risikoperiode am 31. Dezember 2014 endete. Mit einem Volumen von 75 Mio. US$ bietet diese ebenfalls Deckung bei Schäden im Jahr 2015.

    Munich Re hat beide Transaktionen strukturiert und arrangiert.

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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