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Munich Re wirkt an Kapitalmarktlösung für Assicurazioni Generali S.p.A. mit

29.04.2014

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    Munich Re hat für Assicurazioni Generali S.p.A. als Co-Strukturierer am Transfer von Risiken aus europäischen Windstürmen mit einem Volumen von 190 Mio. € an den Kapitalmarkt mitgewirkt.

    München. Im Rahmen einer Kapitalmarkttransaktion erwarb Generali eine Rückversicherungsdeckung über 190 Mio. € für Risiken durch europäische Windstürme. Die Deckung wurde von der Rückversicherungs-Zweckgesellschaft Lion I Re Limited mit Sitz in Irland gewährt, die dafür eine Katastrophenanleihe mit einer Laufzeit von drei Jahren begab. Der Risikotransfer auf Originalschadenbasis stellt auf Einzelschadenereignisse ab.

    Investoren erhalten eine variable Verzinsung basierend auf der von Generali bezahlten Prämie für das versicherungstechnische Risiko von 2,25 % und dem Ertrag aus einer zunächst unterliegenden kündbaren Anleihe der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD). Die Rating-Agentur Fitch hat die Anleihe mit „B+ sf” bewertet.

    Thomas Blunck, im Vorstand von Munich Re unter anderem für Kapitalmarktlösungen zuständig, sagte: „Die Transaktion ist das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kunden Generali, den wir - ergänzend zu unserem maßgeschneiderten traditionellen Rückversicherungsprogramm - damit bei der Erweiterung des Spektrums an Risikotransferinstrumenten unterstützen durften.“

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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