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Munich Re transferiert Risiken aus tropischen Wirbelstürmen in USA und Australien an den Kapitalmarkt

06.03.2014

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    Munich Re hat über die Zweckgesellschaft Queen Street IX Re Ltd. Deckung aus dem Kapitalmarkt für Risiken aus tropischen Wirbelstürmen in USA und Australien mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. US$ erworben. Es ist die achte Platzierung einer Katastrophenanleihe der Queen-Street-Serie seit 2011.

    München. Die Transaktion ist vergleichbar mit früheren Queen-Street-Platzierungen und wurde von Munich Re strukturiert und arrangiert. Die Katastrophenanleihe mit einer Laufzeit bis 8. Juni 2017 wurde von dem Zweck-Rückversicherer Queen Street IX Re Ltd. mit Sitz in Irland begeben. Die Risikomodellierung wurde von AIR Worldwide erstellt. Munich Re erhält durch diese Anleihe Entlastung bei Schäden aus Extremereignissen, die sich je Ereignis rechnerisch circa einmal in 65 bis 80 Jahren ereignen. Die Quantifizierung von Schadenereignissen erfolgt anhand gewichteter und regional differenzierter Marktschadentrigger, die für US-Hurrikane durch PCS (Property Claim Services) ermittelt werden. Für Zyklone in Australien werden modellierte Marktschäden verwendet, die AIR Worldwide ermittelt.

    Neben der Risikoprämie erhalten Investoren eine variable Verzinsung aus einem US-Geldmarkt-Fonds. Die Risikoprämie beträgt 5,50 % pro Jahr. Die Platzierung von Queen Street IX erfolgte weltweit bei einer breit diversifizierten Gruppe institutioneller Anleger.

    Vorstandsmitglied Thomas Blunck: „Mit Katastrophenanleihen können wir uns bei Spitzenexponierungen effektiv entlasten und gleichzeitig die Diversifikation des gesamten Portfolios erhöhen. Erstmals wählten wir Irland als Sitz für die lizensierte Zweck-Rückversicherungsgesellschaft. Der Bond wurde am Markt gut angenommen.“

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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