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Munich Re transferiert Risiken aus tropischen Wirbelstürmen in USA und Australien an den Kapitalmarkt

02.07.2013

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    Munich Re hat über den Zweckversicherer Queen Street VIII Re Ltd. Deckung aus dem Kapitalmarkt für Risiken aus tropischen Wirbelstürmen in USA und Australien mit einem Gesamtvolumen von 75 Mio. US$ erworben. Es ist die siebte Platzierung einer Katastrophenanleihe der Queen-Street-Serie seit 2011. Erstmals wurden über eine Queen-Street-Transaktion Zyklonrisiken in Australien an den Kapitalmarkt transferiert. Queen Street VIII ist damit der derzeit einzige außenstehende Katastrophenbond, der Zyklonrisiken abdeckt.

    München. Die Transaktion ist vergleichbar mit früheren Queen-Street-Platzierungen und wurde von Munich Re strukturiert und arrangiert. Die Katastrophenanleihe mit einer Laufzeit bis 8. Juni 2016 wurde von dem Zweckversicherer Queen Street VIII Re Ltd. mit Sitz auf den Bermudas begeben. Die Risikomodellierung wurde von AIR Worldwide erstellt. Munich Re erhält durch diese Anleihe Entlastung bei Schäden aus Extremereignissen, die sich je Ereignis rechnerisch circa einmal in 65 bis 80 Jahren ereignen.

    Die Quantifizierung von Schadenereignissen erfolgt anhand gewichteter und regional differenzierter Marktschadentrigger, die für US-Hurrikane durch PCS (Property Claim Services) ermittelt werden. Für Zyklone in Australien werden modellierte Marktschäden verwendet, die AIR Worldwide ermittelt. Exponierungen in Queensland tragen zunächst den Hauptteil zu den statistisch erwartbaren Schäden durch Zyklone bei.

    Neben der Risikoprämie erhalten Investoren eine variable Verzinsung aus einem US-Geldmarkt-Fonds. Die Risikoprämie beträgt 6,50 % pro Jahr. Die Platzierung von Queen Street VIII erfolgte weltweit bei einer breit diversifizierten Gruppe institutioneller Anleger. Zusätzlich zu dieser Transaktion hat Munich Re im ersten Halbjahr 2013 für Kunden Risiken im Volumen von 1,2 Mrd. US$ an den Kapitalmarkt transferiert.

    Vorstandsmitglied Thomas Blunck: „Munich Re hat erneut das Marktumfeld genutzt und sich Deckung für das eigene Buch für das Spitzenrisiko US-Hurrikan erworben und zudem erstmals Zyklonrisiken in Australien einbezogen. Die Resonanz der spezialisierten Investoren war gut. Die Investoren schätzen das transparente Risiko/Ertrag-Profil und den Diversifikationseffekt durch Einbeziehung von Zyklonrisiken Australien.“

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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