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Wirtschaftliche Absicherung gegen Extremwetterschäden für Bevölkerung von St. Lucia

31.05.2013

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    Auf der Karibikinsel St. Lucia können sich künftig auch einkommensschwache Bevölkerungsschichten gegen wetterbedingte Katastrophen versichern. Mit der neuen Versicherung „Livelihood Protection Policy“ wird auf Initiative der Munich Climate Insurance Initiative (MCII) ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Existenzgrundlage für weite Teile der Bevölkerung geleistet und damit die Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt.

    München. Hurrikane wie Tomas (2010) oder Sandy (2012), die in den Ländern der Karibik dramatische Schäden auslösten, verdeutlichen die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Sicherungsnetzes, das die Bevölkerung gegenüber existenzbedrohenden Folgen aus Extremwetterereignissen schützt. Dies gilt vor allem weil durch den Klimawandel mit einem Anstieg von Intensität und Häufigkeit solcher Ereignisse zu rechnen ist. Weite Teile der Bevölkerung verlieren in diesen Fällen ihre Erträge aus Landwirtschaft und Tourismus und damit ihren Lebensunterhalt. „Die Betroffenen sind dadurch oft langfristig von Armut bedroht, weil sie ihre Ersparnisse aufbrauchen, wenn sie sich nicht ohnehin auf Hilfsleistungen der Regierung verlassen müssen. Dadurch wird typischerweise ihre Fähigkeit reduziert, zukünftigen Risiken wirkungsvoll zu begegnen“, sagte Prof. Peter Höppe, Vorstandsvorsitzender der Munich Climate Insurance Initiative (MCII), die das Projekt leitet.

    Die Livelihood Protection Policy (LPP) hat zum Ziel, die größten Schäden durch Starkregen oder hohe Windstärken abzudecken, damit betroffene Menschen nach Extremwetterereignissen schneller die Schäden reparieren und sich wirtschaftlich erholen können. Es ist Teil des Projekts „Climate Risk Adaptation and Insurance in the Caribbean“, welches im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert wird. Die Versicherung ist so konzipiert, dass durch sie Anreize zur Risikoverminderung bestehen. Zugleich ist die Prämie so gering, dass sie für die arme Bevölkerung zu tragen ist. Eine Auszahlung wird direkt durch Überschreiten einer vorher festgelegten Schwelle von Regenmenge oder Windstärke ausgelöst. Jeder Versicherungsnehmer erhält in diesen Fällen innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen eine automatische Auszahlung ohne eine Forderung einreichen zu müssen. Als Zusatzleistung erhalten Klienten schon vor dem Extremereignis Kurznachrichten auf ihr Mobiltelefon, um sie unter anderem mit Wetterinformationen, wie beispielsweise Sturmwarnungen und schadenmindernden Verhaltensempfehlungen zu versorgen. Die Versicherung wird vor Ort durch den Erstversicherer EC Global angeboten. Rückversicherungsleistungen werden durch Munich Re bereitgestellt.

    Das BMU fördert die Initiative. Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Die Livelihood Protection Policy stellt eine innovative Lösung dar, um einkommensschwache Bevölkerungsteile wirkungsvoll gegenüber Wetterschocks abzusichern und ihnen dabei zu helfen, sich besser an verändernde Wetterrisiken anzupassen“.

    „Climate Risk Adaptation and Insurance in the Caribbean“ ist ein Projekt der Munich Climate Insurance Initiative (MCII), die aus Versicherern, Wissenschaftlern und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen besteht. Ziel von MCII ist es, Versicherungslösungen für die zunehmenden Schäden durch wetterbedingte Extremereignisse für Menschen in Entwicklungsländern zu entwickeln (www.climate-insurance.org). Weitere Projektpartner sind die Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility (CCRIF), der Versicherungsdienstleister MicroEnsure und Munich Re.

    Disclaimer
    Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.