Munich Re unterstützt Überlegungen für erweiterte Haftungsregelungen für Nuklearrisiken
09.10.2012
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Die Entscheidung über das Nutzen von Kernenergie in der Zukunft ist eine politische Entscheidung in den jeweiligen Staaten, die unter Abwägung der Risiko- und Nutzenaspekte zu treffen ist. Aufgrund der sehr unterschiedlich gestalteten nationalen Bedingungen für den Betrieb von Atomkraftwerken sind die Vorschläge von EU-Kommissar Günther Oettinger für erweiterte Haftungsbedingungen und eine Pflichtversicherung für Nuklearrisiken zu unterstützen.
München. Vorstandsmitglied Torsten Jeworrek sagte zu den Vorschlägen: „Der Transfer von Risiken über Versicherungslösungen ist volkswirtschaftlich sinnvoll, da sie einen Preis bekommen und so in das Endprodukt eingehen. Das gilt auch für Nuklearrisiken. Munich Re wird Überlegungen über erweiterte Haftpflichtversicherungsdeckungen für Nuklearrisiken unterstützen. Eine Überprüfung der europäischen Haftungsregelungen wie von der Kommission vorgeschlagen sowie eine anschließende Harmonisierung sind nötig. Insgesamt kann die Versicherungswirtschaft Nuklearrisiken wegen der potenziell sehr großen Auswirkungen nur innerhalb gewisser Limite tragen, die allerdings auch deutlich höher sein könnten als bisher. Unter diesen Rahmenbedingungen halten wir auch eine Pflichtversicherung für einen gangbaren Weg.“
„Es gehört zur Rolle der Versicherungswirtschaft und schafft volkswirtschaftlich Nutzen, auch für komplexe und schwer kalkulierbare Risiken Deckungen anzubieten. Unter bestimmten Voraussetzungen – bei einheitlicher Haftung, mit Limiten und unter Gewährleistung risikoadäquater Preise – ist dies bei Nuklearrisiken machbar“, so Jeworrek weiter. Aufgrund der sehr seltenen, dann aber extrem hohen Schadenpotenziale ist neben der Versicherungswirtschaft auch zukünftig eine Beteiligung der Kernenergiebetreiber und des Staates als Risikoträger unvermeidbar.
Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.