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Munich Re begrüßt Verständigung über Solvency II

30.03.2009

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    Bei Solvency II ist der Durchbruch offenbar gelungen. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments haben sich über die letzten noch offenen Punkte verständigt. Damit ist der Weg für die Verabschiedung der Richtlinie noch vor der EU-Parlamentswahl im Sommer frei, auch wenn der Kompromiss nun nicht in allen Teilen den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission gefolgt ist. Das Inkrafttreten der Richtlinie, die eine strikt risikobasierte Aufsicht mit konsequent ökonomischer Bewertung der gesamten Risiken bei Versicherungsunternehmen zur Grundlage hat, ist nun wie geplant für 2012 möglich.

    Thomas Blunck, Mitglied des Vorstands von Munich Re: "Es wird Zeit, dass sich alle Unternehmen, die sich noch nicht viele Gedanken über Solvency II gemacht haben, dies nun tun. Munich Re steuert ihr Geschäft schon länger nach Grundsätzen wie bei Solvency II vorgesehen und hat damit Erfolg. Und die Anwendung solcher Grundsätze auf die gesamte Versicherungsindustrie wird das Risikomanagement der Branche stabiler, ökonomischer und damit schlagkräftiger machen. Dabei kommt der Rückversicherung unter Solvency II eine große Bedeutung zu, da sie nachweisbar risikokapitalentlastend wirkt. Munich Re ist daher bereits seit längerem mit ihrem Solvency-Consulting-Team aktiv, um Kunden bei der Ausrichtung auf die Solvency-Erfordernisse zu beraten und auf die jeweilige Bedarfslage angepasste Rückversicherungslösungen zu erarbeiten."

    Joachim Oechslin, Chief Risk Officer Munich Re:

    "Es ist erfreulich, dass nach so langer Zeit für diewenigen zuletzt noch umstrittenen Punkte ein Kompromiss gefunden wurde und damit Solvency II steht. Die Bedeutung kann man nicht hoch genug einschätzen. Eine risikobasierte Aufsicht ist zentral für die Entwicklung der Versicherungswirtschaft, insbesondere auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Bedauerlich ist allerdings, dass der Group Support, also die Möglichkeit von Kapitalgarantien von Muttergesellschaften internationaler Konzerne für Töchter in anderen Ländern, nicht kommt. Dabei spiegelt dies die wirtschaftliche Realität wider. Wir zählen darauf, dass dieses Thema nach drei Jahren wie vorgesehen noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Auch die nationalen Sonderregeln hinsichtlich der Bewertung von Aktienrisiken im Pensionsgeschäft halten wir letztlich nicht für nachhaltig."

    Disclaimer
    Diese Unternehmensnachricht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.