Munich Re unterstützt Zurich Insurance Group erneut bei Transfer von Erdbeben-Risiken
03.01.2013
Rückversicherung
properties.trackTitle
properties.trackSubtitle
Munich Re hat die Zurich Insurance Group beim Transfer von Risiken aus Erdbeben in Nordamerika an den Kapitalmarkt unterstützt. Hierfür wurde eine Katastrophenanleihe im Volumen von 270 Mio. US$ platziert. Munich Re war Joint Lead Structuring Agent der Transaktion.
Die Papiere mit einer Laufzeit von drei Jahren wurden von der Zweckgesellschaft Lakeside Re III Ltd. mit Sitz auf den Bermudas ausgegeben und lösen die im Dezember 2009 emittierte Lakeside Re II Ltd.-Anleihe mit einem Volumen von 225 Mio. US$ ab. Investoren erhalten eine variable Verzinsung basierend auf der Risikoprämie und dem variablen Zins aus einem unterliegenden US-Geldmarkt-Fonds. Die Einnahmen aus der Emission werden zunächst in den MEAG Lakeside Re III-Fonds investiert, den der Assetmanager von Munich Re, MEAG, für diesen Catbond aufgelegt hat.
Die Rating-Agentur Standard & Poor's hat die Anleihe mit „B+ (sf)” bewertet, die Risikoprämie beträgt 8,00 %. Durch die Anleihe erhält Zurich Insurance Group Entlastung bei Erdbebenschäden in ausgewählten Regionen Nordamerikas auf der Basis von aggregierten Jahresschäden. Zweiter Joint Lead Structuring Agent und Sole Bookrunner der Transaktion war Swiss Re.
Vorstandsmitglied Thomas Blunck sagte: „Es freut uns, dass wir unseren Kunden Zurich Insurance Group erneut bei einer Kapitalmarkt-Transaktion begleiten konnten. Munich Re bietet ihren Kunden die ganze Bandbreite des Risikotransfers an. Investoren schätzen unverändert den Diversifikationseffekt der Katastrophenbonds, die weitgehend unabhängig von sonstigen Kapitalmarktentwicklungen sind.“
München, den 3. Januar 2013
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Media Relations
Königinstraße 107
80802 München
Disclaimer
Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.
Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.
Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen in den USA nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.
Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.