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Munich Re transferiert erneut US-Hurrikanrisiken und Sturmrisiken in Europa an den Kapitalmarkt

02.11.2012

Rückversicherung

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    Munich Re hat von dem Zweckversicherer Queen Street VII Re Ltd. Deckung für Risiken aus US-Hurrikanen und Windstürmen in Europa mit einem Gesamtvolumen von 75 Mio. US$ erworben. Queen Street VII Re Ltd. hat dafür wiederum eine Katastrophenanleihe am Kapitalmarkt platziert. Damit hat Munich Re bereits zum dritten Mal in diesem Jahr Sturmrisiken über ein Queen-Street-Vehikel an den Kapitalmarkt gegeben. 

    Die Transaktion ist vergleichbar mit früheren Queen-Street-Platzierungen und wurde von Munich Re strukturiert und arrangiert. Die Katastrophenanleihe mit einer Laufzeit bis 8. April 2016 wurde von dem Zweckversicherer Queen Street VII Re Ltd. mit Sitz auf den Bermudas begeben. Die Risikomodellierung wurde von AIR Worldwide erstellt. Munich Re erhält durch diese Anleihe Entlastung bei Schäden aus Extremereignissen, die sich kombiniert rechnerisch circa einmal in 35 Jahren ereignen. Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat die Anleihe mit „B (sf)“ bewertet, die Risikoprämie beträgt 8,60 %.

    Neben der Risikoprämie erhalten Investoren eine variable Verzinsung aus einem US-Geldmarkt-Fonds, den der Assetmanager von Munich Re, MEAG, aufgelegt hat. Dieser ist von Standard & Poor’s mit dem höchsten Rating „AAAm“ bewertet. Die Quantifizierung von Schadenereignissen erfolgt anhand gewichteter und regional differenzierter Marktschadentrigger. Für US-Hurrikane werden Marktschäden durch PCS (Property Claim Services) und für Windstürme in Europa durch die PERILS AG (Zürich) ermittelt. Die Platzierung von Queen Street VII erfolgte weltweit bei einer breit diversifizierten Gruppe institutioneller Anleger, die sich vorwiegend aus Investmentfonds und Hedge-Fonds zusammensetzte, aber auch Versicherer umfasste.

    Vorstandsmitglied Thomas Blunck: „Munich Re hat erneut das Marktumfeld genutzt und sich Deckung gegen Ereignisse mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit verschafft. Die Resonanz der spezialisierten Investoren war gut. Die Investoren schätzen unverändert das transparente Risiko/Ertrag-Profil und den Diversifikationseffekt der Katastrophenbonds, die weitgehend unabhängig von sonstigen Kapitalmarktentwicklungen sind.“

    München, den 2. November 2012

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
    Aktiengesellschaft in München

    Media Relations

    Königinstraße 107
    80802 München

    Munich Re steht für ausgeprägte Lösungs-Expertise, konsequentes Risikomanagement, finanzielle Stabilität und große Kundennähe. Damit schafft Munich Re Wert für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die Gruppe, die ein integriertes Geschäftsmodell aus Erst- und Rückversicherung verfolgt, einen Gewinn in Höhe von 0,71 Mrd. €. Ihre Beitragseinnahmen beliefen sich auf ca. 50 Mrd. €. Sie ist in allen Versicherungssparten aktiv und mit rund 47.000 Mitarbeitern auf allen Kontinenten vertreten. Mit Beitragseinnahmen von rund 27 Mrd. € allein aus der Rückversicherung ist sie einer der weltweit führenden Rückversicherer. Besonders wenn Lösungen für komplexe Risiken gefragt sind, ist Munich Re ein gesuchter Risikoträger. Die Erstversicherungsaktivitäten bündelt Munich Re vor allem in der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. 2011 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 20 Mrd. € ein. Im internationalen Gesundheitsgeschäft bündelt Munich Re ihre Leistungen in der Erst- und Rückversicherung sowie den damit verbundenen Services unter dem Dach der Marke Munich Health. Die weltweiten Kapitalanlagen von Munich Re in Höhe von 202 Mrd. € werden von der MEAG betreut, die ihre Kompetenz auch privaten und institutionellen Anlegern außerhalb der Gruppe anbietet.

    Disclaimer
    Diese Pressemitteilung dient der öffentlichen Bekanntgabe der Emission der hier genannten Anleihen (die "Anleihen") und ist weder Bestandteil eines etwaigen Verkaufs- oder Emissionsangebots bzw. einer diesbezüglichen Aufforderung noch einer Einholung eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung. Des Weiteren bilden weder Teile der Pressemitteilung noch die Tatsache ihrer Verbreitung irgendeine Grundlage für einen Vertrag, eine diesbezügliche Verpflichtung oder eine etwaige Herleitung von Zusammenhängen und sie begründen auch keine Empfehlung, einen solchen Vertrag oder eine diesbezügliche Verpflichtung einzugehen.

    Alle Anleihen wurden bereits veräußert, diese Mitteilung dient lediglich informativen Zwecken. Die Anleihen sind oder werden weder nach dem amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 (Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung noch einem einzelstaatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetz registriert, und der Emittent ist und wird nicht im Rahmen des amerikanischen Investment Company Act von 1940 in der geltenden Fassung registriert.

    Die Anleihen wurden ausschließlich Anlegern angeboten und verkauft, die gemäß Regel 144A des Securities Act als qualifizierte institutionelle Käufer gelten sowie (sofern es sich um US-Personen im Sinne der Regulation S des Securities Act handelt) qualifizierte Erwerber im Sinne von Paragraph 3(c)(7) des Investment Company Act darstellen. Sie dürfen in den USA nur unter Beachtung der einschlägigen Übertragungsbeschränkungen erneut angeboten oder weiterverkauft werden. Jeglicher Versuch einer Übertragung unter Nichtbeachtung dieser Beschränkungen ist nichtig. Außerdem ist der Besitz der Anleihen nur in bestimmten, hierfür vorgesehenen Rechtsordnungen zulässig.

    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Munich Re beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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