Michael Taht

Chief Risk Officer, North America (Life and Health)

Mike Taht is Chief Risk Officer, North America (Life and Health), serves on the board of directors and is a member of the executive leadership team.

Mr. Taht joined Munich Re in November 2008 as Senior Vice President, Life Reinsurance. Prior to joining Munich Re, Mr. Taht was a principal with Towers Perrin, a large international actuarial consulting firm, where he consulted on issues such as securitization of individual life business, mortality issues, and appraisals of both life reinsurance and life insurance companies. His clients included some of the largest life reinsurance and life insurance companies in the U.S.

Mr. Taht is a graduate of the University of Toronto with a Bachelor of Science in Math and Economics. He is a Fellow of the Society of Actuaries, a Fellow of the Canadian Institute of Actuaries and a Member of the American Academy of Actuaries. Mr. Taht is also a past president of the Southeastern Actuaries Conference.

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Rechtlicher Hinweis

Die gewünschte Information bezieht sich auf Finanzinstrumente, Wertpapiere oder diesbezügliche Angebote, die nicht in oder in die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan und von US-Bürgern (gemäß der Definition in der Regulation S des US Securities Act 1933) angeboten werden, noch in und von diesen Ländern bzw. US-Bürgern akzeptiert werden dürfen. Folglich wurden diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere sowie diesbezügliche Angebote (i) weder nach dem Amerikanischen Wertpapiergesetz noch nach einem Gesetz eines US-Bundesstaates registriert; (ii) diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere dürfen nicht direkt oder indirekt in oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, wiederverkauft, verpfändet oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Amerikanischen Wertpapiergesetzes vor; und (iii) solche Finanzinstrumente oder Wertpapiere können dem US-Steuerrecht unterliegen. Keine der hierin enthaltenen Unterlagen begründet ein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung eines Angebots zum Kauf von Finanzinstrumenten oder Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan bzw. an US-Bürger oder in eine andere Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder dessen Einholung rechtswidrig ist. Personen, die ein Angebot annehmen möchten, dürfen weder die Post der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens oder Japans oder irgendein Mittel oder Instrument (wie z.B. Faxübertragung, Telex oder Telefon) des Zwischenstaatlichen- oder Außenhandels, noch irgendwelche Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens oder Japans für irgendeinen Zweck benutzen, der direkt oder indirekt mit der Annahme eines Angebots zusammenhängt. Annahmen oder andere sich auf ein Angebot beziehende Unterlagen dürfen nicht postalisch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan frankiert oder abgestempelt werden. Alle Personen, die ein Angebot annehmen möchten, müssen eine Adresse außerhalb der USA, Kanada, Japan und Australien für den Erhalt jeglicher Finanzinstrumente oder Wertpapiere angeben. Darüber hinaus wird von jedem Inhaber der relevanten Finanzinstrumente oder Wertpapieren angenommen, dem Emittenten dargelegt zu haben, dass (i) er kein US-Bürger ist und (ii) dass er diese Finanzinstrumente oder Wertpapiere nicht auf Rechnung eines US-Bürgers erwirbt.

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