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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

05.05.2015

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    Wertpapierkennnummer 843002
    ISIN DE0008430026
    (BlackRock)

    BlackRock Investment Management (UK) Limited, London hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

    Mitteilung I:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 27.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 5,17 % (8.633.037 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (3.936.523 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,89 % (4.824.711 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung II:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco2 Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 27.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 5,07 % (8.460.303 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (3.936.523 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,79 % (4.651.977 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung III:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 27.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 5,07 % (8.460.303 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (3.936.523 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,03 % (43.998 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und 2,76 % (4.608.799 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung IV:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 4 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 23.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.027.541 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,84 % (1.402.369 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,17 % (3.625.172 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung V:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 6 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 23.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.027.541 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,84 % (1.402.369 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,17 % (3.625.172 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung VI:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Delaware Holdings Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 23.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.027.541 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,84 % (1.402.369 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,17 % (3.625.172 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    München, 05.05.2015
    Der Vorstand