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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

27.04.2015

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    Wertpapierkennnummer 843002
    ISIN DE0008430026
    (BlackRock)

    BlackRock Investment Management (UK) Limited, London hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

    Mitteilung I:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 4,85 % (8.394.011 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (4.077.129 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,63 % (4.543.653 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung II:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 2 Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 4,75 % (8.216.247 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (4.077.129 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,52 % (4.365.889 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung III:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 4,75 % (8.216.247 Stimmrechte). Davon sind ihr 2,36 % (4.077.129 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,02 % (40.679 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 2,50 % (4.325.874 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung IV:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 4 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,97 % (5.138.654 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,87 % (1.503.224 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,10 % (3.635.430 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung V:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 6 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,97 % (5.138.654 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,87 % (1.503.224 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,10 % (3.635.430 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung VI:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Delaware Holdings Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 21.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,97 % (5.138.654 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,87 % (1.503.224 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,10 % (3.635.430 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    München, 27.04.2015
    Der Vorstand