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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

10.04.2015

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    properties.trackTitle

    properties.trackSubtitle

    Wertpapierkennnummer 843002
    ISIN DE0008430026
    (BlackRock)

    BlackRock Investment Management (UK) Limited, London hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

    Mitteilung I:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 4 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 07.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.200.588 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,91 % (1.579.265 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,09 % (3.621.323 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung II:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 6 LLC, Wilmington, DE, USA, hat am 07.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.200.588 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,91 % (1.579.265 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,09 % (3.621.323 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    Mitteilung III:

    Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Delaware Holdings Inc., Wilmington, DE, USA, hat am 07.04.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten und betrug zu diesem Tag 3,01 % (5.200.588 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,91 % (1.579.265 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,09 % (3.621.323 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

    Der oben erwähnte Gesamtstimmrechtsanteil entspricht nicht notwendigerweise der Summe der detaillierten zurechenbaren Anteile. Dies resultiert aus Stimmrechten, welche innerhalb der BlackRock-Group-Struktur mehrfach zuzurechnen sind.

    München, 10.04.2015
    Der Vorstand