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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § § 21 Abs. 1, 24 WpHG

11.05.2012

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    Wertpapierkennnummer 843002
    ISIN DE0008430026

    Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, Deutschland hat uns gemäß §  21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 20.04.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,83 % (das entspricht 6.863.471 Stimmrechten) betragen hat.

    Ferner hat uns die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, Deutschland gemäß §  21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24.04.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

    Weiterhin hat uns die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, Deutschland gemäß §  21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25.04.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,22 % (das entspricht 5.772.498 Stimmrechten) betragen hat.

    Außerdem hat uns die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, Deutschland gemäß §  21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 04.05.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

    München, den 11. Mai 2012

    Der Vorstand