Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG
25.03.2010
Wertpapierkennnummer 843002
ISIN DE0008430026
Warren E. Buffett, USA, hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihm das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und er daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn er statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt er zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,988 % der Stimmrechte (15.767.900 Stimmrechte).
Zugleich hat uns Berkshire Hathaway Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).
Ferner hat uns OBH Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).
Außerdem hat uns National Indemnity Company, Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,348 % der Stimmrechte (14.504.866 Stimmrechte).
München, den 25. März 2010
Der Vorstand
Zugleich hat uns Berkshire Hathaway Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).
Ferner hat uns OBH Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).
Außerdem hat uns National Indemnity Company, Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,348 % der Stimmrechte (14.504.866 Stimmrechte).
München, den 25. März 2010
Der Vorstand