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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

25.03.2010

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    properties.trackSubtitle

    Wertpapierkennnummer 843002
    ISIN DE0008430026

    Warren E. Buffett, USA, hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihm das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und er daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn er statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt er zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,988 % der Stimmrechte (15.767.900 Stimmrechte).

    Zugleich hat uns Berkshire Hathaway Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).

    Ferner hat uns OBH Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).

    Außerdem hat uns National Indemnity Company, Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,348 % der Stimmrechte (14.504.866 Stimmrechte).

    München, den 25. März 2010

    Der Vorstand