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Veröffentlichung und Mitteilung von Eigengeschäften von Führungspersonen

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte – Managers' Transactions

Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).

Die Münchener Rück wird die ihr zugegangenen Meldungen auf dieser Webseite veröffentlichen.