
Vorstand
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Vergütung des Vorstands
Vergütungssystem
Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ein weiterentwickeltes Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, das der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt wird.
Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 86,25 % gebilligt.
Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungsbericht
Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt werden.