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Erfahren Sie hier alles über den Vorstand von Munich Re
© Marcus Buck / Munich Re

Vorstand

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    Der Vorstand leitet das Unternehmen und legt Ziele und Strategie fest. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und verpflichtet, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

    Vergütung des Vorstands

    Vergütungssystem

    Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ein weiterentwickeltes Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, das der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt wird.

    Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands wurde am 28. April 2021 der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer großen Mehrheit von 86,25 % gebilligt.

    Das Vergütungssystem entspricht den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

    Vergütungsbericht 

    Der von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird der Hauptversammlung am 30. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt werden.