Konzernweit verbindliche Verhaltensregeln

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen sowie unternehmensinternen Vorgaben (Compliance) ist für alle Mitarbeiter von Munich Re (Gruppe) verbindlich. Um regelkonformes Verhalten zu gewährleisten, haben wir konzernweit geltende Compliance-Mindestanforderungen sowie geeignete Präventions- und Kontrollmaßnahmen etabliert.

    alt txt

    properties.trackTitle

    properties.trackSubtitle

    0:00
    0:00

    Compliance ist die Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters von Munich Re (Gruppe). Auf der Grundlage des Verhaltenskodexes (Code of Conduct) der Munich Re (Gruppe) sowie weiterer (Selbst-)Verpflichtungen zu verantwortungsvollem Handeln verpflichten sich alle Mitarbeiter, integer und verlässlich zu handeln. Dabei sollen sie alles vermeiden, was Munich Re (Gruppe) schaden könnte. Geschäftsentscheidungen müssen unter Beachtung von Recht, Gesetz und internen Regelungen getroffen werden. Unsere Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung, um Compliance als integralen Bestandteil der Geschäftsprozesse umzusetzen. Sie haben eine Vorbildfunktion für ihre Mitarbeiter sowie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass in ihrem Verantwortungsbereich nach Recht, Gesetz und internen Regelungen gehandelt wird. Alle Mitarbeiter erhalten den Verhaltenskodex sowie weitere (Selbst)-Verpflichtungen zu verantwortungsvollem Handeln und absolvieren ein verpflichtendes e-learning Programm zum Verhaltenskodex.

    ERGO misst einer hochwertigen Kundenberatung größte Bedeutung bei. Dies zeigt sich am bereits im Jahre 2012 erfolgten Beitritt zum GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Dieser Kodex verpflichtet die beigetretenen Versicherer und Ihre Vermittler nicht nur auf hohe Standards in Bezug auf Beratung und Vermittlung, sondern auch dazu, deren Einhaltung regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer beurteilen zu lassen. KPMG bestätigte ERGO inzwischen zum dritten Mal die Wirksamkeit der Umsetzung der Inhalte des Kodex.

    Gruppenweites Compliance Management System (CMS)

    Um wesentliche Compliance-Risiken zu vermeiden und unsere Strategie konsequent im Einklang mit Recht und Gesetz zu verfolgen, hat Munich Re ein Compliance Management System mit Mindeststandards für die gesamte Gruppe eingerichtet. Es trägt dazu bei, regelkonformes Verhalten des Unternehmens, des Managements und der Mitarbeiter zu fördern und durch entsprechende Maßnahmen zu überwachen.

    Das CMS wurde auf der Basis von externen Compliance-Standards wie ISO 19600 und dem IDW PS 980 des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer entwickelt und sorgfältig auf die Spezifika von Munich Re zugeschnitten. Es wird regelmäßig evaluiert und fortlaufend verbessert. Das CMS bildet das methodische Grundgerüst für die strukturierte Umsetzung der Frühwarn-, Risikokontroll-, Beratungs- und Überwachungsfunktionen.

    Das CMS von Munich Re ist an oben genannten Zielen ausgerichtet und im Detail wie folgt ausgestaltet.

    Compliance Management System
    Der Umfang und die Art der Durchführung der oben genannten CMS-Elemente orientieren sich am Risikoprofil der jeweiligen gruppenangehörigen Gesellschaften, wobei die Umsetzung von gruppenweiten Compliance-Mindestanforderungen für jede Einheit verpflichtend ist. Wesentliche Compliance-Risiken werden durch eine gruppenweit abgestimmte Methodik identifiziert, bewertet und mitigiert. Kontrollen werden überwacht, und potenzielle Verstöße, die trotz präventiver Maßnahmen auftreten können, werden konsequent untersucht und nachverfolgt.

    Wir unterstützen unsere Mitarbeiter anhand eines definierten Rahmenwerks dabei, sich ethisch und regelkonform zu verhalten. Das umfasst den gruppenweit geltenden Verhaltenskodex sowie unsere Richtlinien und Standards. Schulungen, die Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie eine adressatengerechte Kommunikation entsprechender Inhalte fördern die Umsetzung in der Gruppe.

    Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit den Prinzipien und Vorgaben des Kodex vertraut zu machen, und sind aufgefordert, regelmäßig an Schulungen in Präsenz oder mittels E-Learning-Programmen teilzunehmen. Jährliche verpflichtende Tests zu ausgewählten Themen des Verhaltenskodex (zum Beispiel Bekämpfung von Korruption oder Einhaltung des Kartellrechts) helfen, die vermittelten Lerninhalte dauerhaft zu verankern. Dadurch weisen Mitarbeiter in einem Zeitraum von drei Jahren ihr Wissen über den gesamten Inhalt des Kodex nach.

    Die Compliance-Normen beinhalten Grundsätze und Mindestanforderungen zur Vermeidung und Steuerung wesentlicher Compliance-Risiken in der Munich Re Gruppe.

    Aus den Geschäftszielen sowie den Ergebnissen der Risikoanalyse und der letztjährigen Überwachungsmaßnahmen ziehen wir Schlüsse zur Optimierung und weiteren Entwicklung unseres Compliance Management Systems. Aus diesen Erkenntnissen wird der Compliance-Plan für das folgende Geschäftsjahr entwickelt, der neben den Standardaufgaben weitere selektive Schwerpunkte der Compliance-Tätigkeit definiert.

    Die Bewertung von Compliance-Risiken umfasst deren systematische Ermittlung, Analyse und risikominimierende Behandlung. Der Prozess beruht auf einer gruppenweit abgestimmten Methodik zur Identifikation, Bewertung und Dokumentation der Risiken. Die wesentlichen Compliance-Risiken und die entsprechenden risikomindernden Maßnahmen werden mindestens einmal jährlich analysiert und der Geschäftsleitung berichtet. Zu den Risikoschwerpunkten zählen unter anderem Datenschutz, Finanzsanktionen, Kartellrecht, Fremdpersonaleinsatz, Geldwäsche, Vertriebscompliance, Korruption und ESG.

    Das Management von Rechtsänderungen ist Teil der Risikobewertung, um mögliche Auswirkungen von Änderungen im rechtlichen Umfeld rechtzeitig beurteilen zu können. Besonderer Schwerpunkt im Jahr 2025 war die Implementierung der rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit KI.

    Die Compliance-Funktion bewertet Compliance-Risiken. Ferner beantwortet sie individuell Anfragen zu spezifischen Compliance-Risiken, gibt allgemeine Empfehlungen ab und zeigt der Geschäftsleitung sowie Führungskräften und Mitarbeitern auf, wie sie diese Compliance-Risiken vermeiden, aber auch, wie sie auf mögliche externe und interne Regelverstöße angemessen reagieren können. Diese Tätigkeiten sind Bestandteil etablierter Compliance-Programme, die fortlaufend und risikobasiert weiterentwickelt werden.

    Unsere Kommunikation und Trainings zielen gruppenweit darauf ab, das Bewusstsein für Compliance-Risiken zu schärfen und sicher mit diesen umzugehen. Beides erfolgt sowohl zielgruppenorientiert als auch angepasst an die Erfordernisse der einzelnen in- und ausländischen Konzerngesellschaften sowie deren Geschäftsmodelle.

    Für die Gesellschaften der Rückversicherungsgruppe, von ERGO und der MEAG existieren risikobasiert individuelle Schulungsprogramme für die Compliance-Risiken Korruption und Bestechung, Kartellrecht, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Insiderrecht. Auch hier müssen Mitarbeiter regelmäßig, in der Regel alle zwei bis drei Jahre, verpflichtende Tests zu den Lerninhalten absolvieren. Die Teilnahme der Mitarbeiter an allen verpflichtenden Tests wird kontinuierlich durch die direkten Vorgesetzten und die Compliance-Organisation überwacht. Die Schulungsinhalte werden, soweit erforderlich, an die lokalen Anforderungen angepasst.

    Compliance liegt in der Verantwortung eines jeden Mitarbeiters. Unser Ziel ist es daher, möglichst jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft für die relevanten Compliance-Risiken zu sensibilisieren und zu integren Entscheidungen zu befähigen.

    Auch die Vorstände der einzelnen Gruppengesellschaften werden zu einschlägigen Compliance-Themen geschult.

    Die Sensibilisierung der Mitarbeiter von Munich Re für die Korruptionsbekämpfung ist eines unserer Kernanliegen im Bereich der Compliance-Schulungen. Zu den Inhalten zählt dabei unter anderem der korrekte Umgang mit Geschenken und Einladungen. Die Mitarbeiter von Munich Re werden in der Regel alle drei Jahre zu unserem Verhaltenskodex, der auch Korruption und Bestechung umfasst, geschult. Zudem werden die Mitarbeiter der Rückversicherungsgruppe alle zwei Jahre durch ein spezifisches Antikorruptionstraining sensibilisiert. Im Berichtsjahr waren daher auch sämtliche Mitarbeiter von Munich Re verpflichtet, Compliance-Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption zu absolvieren. Die Wirksamkeit der Schulungsmaßnahmen wird durch die kontinuierliche Überwachung der Teilnahmequoten an den verpflichtenden Tests zum Schulungsinhalt sichergestellt.

    Im Rahmen der Überwachung wird beurteilt, ob die eingesetzten Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Compliance-Risiken angemessen und wirksam sind. Die Überwachung umfasst unter anderem Überprüfungen der definierten Rahmenkonzepte und eine Bewertung der Ausgestaltung und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen.

    Teil der kontinuierlichen Verbesserung ist, das CMS und die Compliance-Maßnahmen auf Basis der Ergebnisse der Risikobewertung, der Überwachung und anderer relevanter Informationen aus den verschiedenen Fachbereichen (Prüfungsberichten, Rechtsänderungen, organisatorischen Änderungen und dergleichen) regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Hierzu wird der Reifegrad des CMS jährlich anhand quantitativer und qualitativer Abfragen und Kennzahlen ermittelt. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung der Teilnahmequoten an den verpflichtenden Online-Tests, wie zum Beispiel zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht, Datenschutz und zum Verhaltenskodex. Gleiches gilt für die Anzahl der eingegangenen Whistleblowing-Meldungen und anderer Hinweise sowie für die Anzahl, Themen und Schwere der identifizierten Compliance-Verstöße.

    Die Compliance-Berichte werden dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats halbjährlich (Vorstand) bzw. jährlich (Prüfungsausschuss) und bei Bedarf ad hoc vorgelegt. Die Berichterstattung umfasst beispielsweise Informationen über wesentliche Compliance-Risiken, risikomindernde Maßnahmen für diese Risiken, relevante Compliance-Verstöße sowie Aussagen zum Reifegrad des CMS und einen Überblick über die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Verfahren zur Einhaltung externer Vorgaben. Auch der regelmäßige Austausch mit Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise der BaFin, ist Teil der Berichterstattung.

    Whistleblowing / Hinweisgeber-Portal

    Verstöße gegen interne oder externe Regelungen können schwerwiegende Folgen für Munich Re, unsere Gruppe, unsere Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner haben – die frühzeitige Verhinderung bzw. Aufdeckung von Fehlverhalten schützt uns also alle.

    Um diesen Anspruch zu erfüllen und unseren hohen ethischen Standards gerecht zu werden, sind wir alle bei Munich Re dafür verantwortlich, mögliche Compliance-Verstöße zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren und damit verpflichtet, mutmaßliches Fehlverhalten oder Verstöße zu melden. Munich Re nimmt jeden Hinweis auf mögliches Fehlverhalten oder mögliche Compliance-Verstöße sehr ernst und geht jedem Verdachtsfall sorgfältig nach .

    Das Hinweisgeber-Portal von Munich Re

    Einer der zahlreiche Kanäle, die Munich Re jedem (siehe auch FAQ 1) zur vertraulichen Meldung von möglichen Fehlverhalten oder möglichen Compliance-Verstößen anbietet, ist das sichere und vertrauliche Hinweisgeber-Portal.

    Das Hinweisgeber-Portal ist weltweit, jederzeit und auf Wunsch anonym erreichbar unter:

    Bei der Nutzung des Hinweisgeber-Portals von Munich Re werden die Hinweisgeber Schritt für Schritt durch den Meldeprozess geführt und können wählen, ob Sie Ihre Meldung an Group Compliance and Legal (GCL), den zentralen Ombudsmann von Munich Re und/oder – soweit gesetzlich verlangt – an die jeweilige(n) Compliance-Funktion(en) in einzelnen lokalen Gesellschaften richten, die dann für die Weiterverfolgung der Meldung(en) zuständig sind.

    FAQs:

    Jede/r kann eine Meldung abgeben. Unter anderem gilt dies für unsere eigenen Mitarbeiter, unsere Kunden/Auftraggeber, Dienstleister/Lieferanten und weiteren Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit im Allgemeinen. Jede Person, die eine Meldung abgeben will, wird nachfolgend als „Hinweisgeber“ bezeichnet. 

    Gemeldet werden können potenzielle Compliance-Verstöße (die sich ereignet haben oder wahrscheinlich sind) unter anderem zu den folgenden Schwerpunkten:

    • Korruption/Bestechung
    • Sonstige Wirtschaftsvergehen (Betrug, Unterschlagung etc.)
    • Datenschutz
    • Wettbewerbs-/Kartellverstöße
    • Insiderhandel/Marktmanipulation
    • Aufsichtsrecht
    • Geldwäschebekämpfung (AML)
    • Sanktionen
    • Informationssicherheit
    • Menschenrechte bzw. andere ESG-Aspekte

      sowie zu weiteren Themen, die nicht notwendigerweise unter einen der vorstehend genannten Schwerpunkte fallen oder die den Zielen bzw. Zwecken etwaiger zugrundeliegender (gesetzlicher oder interner) Regeln bzw. Vorschriften zuwiderlaufen.

    Informationen über das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) finden Sie in der Verfahrensordnung.

    Erfahrung, Finanzkraft und ein erstklassiger Service machen Munich Re zum ersten Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Risiko. Neben Kompetenz und Leistung legen wir großen Wert auf fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Dazu gehört auch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des unternehmensinternen Code of Conduct und der daraus resultierenden Regelungen.

    Vielleicht haben Sie Kenntnis von Verhaltensweisen oder Umständen, die Munich Re schädigen und im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können. Durch Ihren Hinweis leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um Vermögens- und Reputationsrisiken frühzeitig aufzudecken und Schäden zu vermeiden.

    Der Zugang zum Hinweisgeber-Portal erfolgt unter:

    Sie können dort wählen, ob Sie Ihre Meldung an Group Compliance and Legal (GCL), den zentralen Ombudsmann von Munich Re und/oder – soweit gesetzlich verlangt – an die jeweilige(n) Compliance-Funktion(en) in einzelnen lokalen Gesellschaften richten. Ihre Meldung wird nur für diejenigen Compliance-Funktionen sichtbar sein, denen Sie die Informationen mitteilen wollen.

    Neben dem Hinweisgeber-Portal der Munich Re können sich Hinweisgeber natürlich auch per Post, per Hauspost oder per E-Mail an die zentrale Compliance-Abteilung von Munich Re (Group Compliance and Legal (GCL)) wenden:

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
    München Group Compliance and Legal
    Königinstraße 107
    80802 München

    E-Mail: group.whistleblowing@munichre.com

    Im Falle einer persönlichen Benachrichtigung vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin per E-Mail.

    • Markus Brinkmann ist Ombudsmann von Munich Re. Sie können folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen (Telefon, Postanschrift, frei formulierte E-Mail von Munich Re Rechner oder privatem Rechner):

      Markus Brinkmann
      Partner, Leiter Forensic, Risk & Compliance, CFE
      BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      Fuhlentwiete 12
      20355 Hamburg, Germany

      Markus Brinkmann erreichen Sie telefonisch unter der folgenden Telefonnummer, die ausschließlich für seine Tätigkeit als Ombudsmann bereitgestellt wird: 0800-6645895.
      Der Ombudsmann ist von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu erreichen. Sollte er zwischen den oben genannten Zeiten vorübergehend nicht erreichbar sein, können Sie eine Nachricht auf seiner Mailbox hinterlassen.
      E-Mail: ombudsmann.mr@bdo.de

      Zudem können Mitarbeiter von Munich Re, die Hinweise auf einen potenziellen Compliance-Verstoß haben, diese zunächst in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld, insbesondere an ihren Vorgesetzten, ihrer Personalabteilung oder an den lokalen/regionalen Compliance-Officer richten. Auch der Datenschutzbeauftragte in München, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, steht zur Verfügung, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. 

      Jede Meldung ist erwünscht und Vergeltungsmaßnahmen sind nicht zu befürchten (siehe auch FAQ 9). Wir ermutigen Sie, die oben genannten Kontakte zu nutzen. Darüber hinaus können potenzielle Compliance-Verstöße selbstverständlich auch die jeweils örtlich zuständigen Behörden gemeldet werden.
    Die detaillierten Prozessschritte werden im Hinweisgeber-Portal beschrieben:

    Die Texteingabemaske ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Meldung in jedweder Sprache verfassen können. Die Meldung ist kostenlos und kann von jedem Ort der Welt und zu jeder Zeit genutzt werden.

    Sie werden in fünf Schritten durch den Meldeprozess geführt, einschließlich einer Kategorisierung des gemeldeten Themas und der Auswahl der Compliance-Funktion, an die Sie melden möchten. Im freien Textfeld stehen Ihnen 5.000 Zeichen zur Verfügung, was einer ganzen DIN-A4-Seite entspricht. Sie können Ihrer Meldung auch kleinere Dateien mit einer Größe von bis zu 5 MB beifügen. Die Hinweisgeber-Portal ermöglicht auch die Einrichtung einer geschützten Mailbox-Funktion ("Postkasten", siehe FAQ 6), die es der zuständigen Compliance-Funktion ermöglicht, mit Ihnen in Kontakt zu treten, falls es Fragen gibt.

    Die zuständige Compliance-Funktion wird Ihre Meldung bearbeiten, d. h. die Angaben prüfen und erforderlichenfalls eine Untersuchung einleiten.

    Sofern Sie einen Kommunikationskanal gewählt haben, über den die zuständige Compliance-Funktion mit Ihnen in Kontakt treten kann (z. B. über den geschützten Postkasten innerhalb des Hinweisgeber-Portals), erhalten Sie darüber hinaus innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung und eine weitere Rückmeldung spätestens nach drei Monaten.

    Wir ermutigen Sie daher, einen geschützten Postkasten innerhalb des Hinweisgebersystems einzurichten, da die zuständige Compliance-Funktion Sie so auch im Fall weiterer Fragen kontaktieren kann.

    Ja, Ihre Meldung ist vertraulich!

    Sie können wählen, ob Sie anonym bleiben oder Ihren Namen angeben wollen.

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Namen anzugeben, garantieren wir, dass Ihre Identität nur gegenüber den unmittelbar mit der Fallbearbeitung betrauten Personen offengelegt wird. Sobald die Bearbeitung des Falls abgeschlossen ist, werden Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

    In jedem Fall sind die Geheimhaltung und Ihr Schutz als Hinweisgeber oberste Priorität und Leitprinzip unseres Hinweisgeber-Portals und alle Meldungen werden auf der Grundlage eines strikten „begründeten Informationsbedarfs („Need to know“)“ bearbeitet. Ihre Meldung wird nur für diejenigen Compliance-Funktionen sichtbar sein, denen Sie die Informationen mitteilen wollen.

    Das Prinzip von BKMS® besteht darin, die Identität des Hinweisgebers zu schützen. Die Anonymitätsfunktion des Systems ist zertifiziert und kann von Ihnen jederzeit überprüft werden

    Verschlüsselungen und sonstige spezielle Sicherheitsmaßnahmen sorgen dafür, dass Ihre Meldung jederzeit anonym bleibt. Zu keinem Zeitpunkt während des Prozesses werden Sie aufgefordert, persönliche Daten anzugeben.

    Der für Ihre Meldung zuständige Bearbeiter wird Sie über Ihren geschützten Postkasten (siehe FAQ 6) kontaktieren, um Sie über den Stand Ihrer Meldung auf dem Laufenden zu halten oder weitere Fragen zu stellen, sofern bestimmte Punkte einer Klärung bedürfen – Ihre Anonymität bleibt während dieses Vorgangs jederzeit gewahrt. 

    Nein!

    Solange Sie nachvollziehbare Gründe haben, anzunehmen, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt Ihrer Meldung der Wahrheit entsprochen haben, müssen Sie keine Vergeltungsmaßnahmen als Konsequenz aus Ihrer Meldung fürchten und jeder diesbezügliche Versuch würde für sich genommen als schwerwiegender Compliance-Verstoß gewertet. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie aufgrund Ihrer Meldung eingeschüchtert werden oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden, melden Sie sich bitte über das Hinweisgeber-Portal. Solche Einschüchterungen oder Vergeltungsmaßnahmen werden ebenfalls geprüft und gegebenenfalls gemäß den oben beschriebenen Verfahren weiter untersucht.

    Im umgekehrten Fall gilt, dass auch die vorsätzliche Abgabe einer falschen Meldung einen ernsten Compliance-Verstoß darstellt und schwerwiegende strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Im umgekehrten Fall kann der Verdacht auf einen Compliance-Verstoß durch eine andere Person schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Aus diesem Grund ist das Hinweisgeber-Portal verantwortungsvoll zu nutzen. Hinweisgeber sind angehalten, nur Hinweise zu geben, von deren Richtigkeit sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Die vorsätzliche Abgabe einer falschen Meldung stellt einen ernsten Compliance-Verstoß dar und kann schwerwiegende strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und Common Reporting Standard (CRS)

    Munich Re und ihre Konzerngesellschaften erfüllen die Identifikations-, Sorgfalts- und Meldepflichten des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und des Common Reporting Standards (CRS).

    Ausgefüllte offizielle W8-, W9- und CRS-Formulare können als Service für unsere Geschäftspartner und Kunden jederzeit über das untenstehende Formular angefordert werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich das bereitgestellte Formular, um Ihre Zertifikatsanfragen einzureichen. Wir bedauern, dass wir E-Mail-Anfragen nicht berücksichtigen können.

    Persönliche Daten

    Unternehmensauswahl

    Weitere Informationen