
Menschenrechte
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Der Schutz der Menschenrechte ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung wir im Einklang mit international anerkannten Menschenrechtsprinzipien anstreben. Er ist Teil unseres Corporate-Governance-Ansatzes, der ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen in unsere Definition von Unternehmensführung einbezieht.
Das Bestreben von Munich Re ist es, Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und bestmöglich im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten zu minimieren. Unsere Menschenrechtsstrategie umfasst daher verschiedene vorbeugende Maßnahmen, mit denen wir bemüht sind, bereits vorab unsere Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu steuern. Dabei sind wir bestrebt, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und übergreifend sämtliche relevanten Menschenrechtsthemen im Blick zu haben. Unsere Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, angepasst und als Teil unserer ESG-Governance verabschiedet.
Mit der Implementierung der hier dargestellten Maßnahmen erfüllt Munich Re die Anforderungen des LkSG.
Munich Re (Gruppe): Grundsatzerklärung zur Achtung und zum Schutz von Menschenrechten
Der Vorstand hat eine Grundsatzerklärung zur Wahrung und zum Schutz von Menschenrechten für die Munich Re Gruppe verabschiedet. Mit dieser Position bekennt sich Munich Re zur Achtung von Menschenrechten, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, in der Internationalen Menschenrechtskonvention und in der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) definiert sind. Die Richtlinie hält die grundlegenden Anforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte fest und beschreibt den Umgang mit Menschenrechtsrisiken in unseren Geschäftstätigkeiten mit dem Ziel, ein einheitliches Verständnis und Fundament zur dauerhaften Wahrung der Menschenrechte im Konzern zu schaffen. Dabei sind wir bestrebt, die Richtlinie und die damit verbundenen Prozesse der Sorgfaltspflicht regelmäßig zu verbessern und unsere Risikoprüfung zu erweitern.
Beschwerdeverfahren
Über das Hinweisgeber-Portal hat jeder die Möglichkeit, menschenrechtliche Risiken oder die Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten zu melden. Hinweisgeber können weltweit über unser Intranet oder die öffentlich zugänglichen Websites rund um die Uhr auf das Portal zugreifen. So können relevante Informationen sicher, vertraulich und auf Wunsch auch anonym weitergegeben werden. Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen, die uns über andere Kanäle erreichen (zum Beispiel E-Mail), werden nach den gleichen Grundsätzen und Verfahren behandelt.
Für jeden potenziellen Fall wird eine Untersuchung eingeleitet, die nach einem in einer internen Richtlinie festgelegten Verfahren abläuft. Wenn wir Menschenrechtsverletzungen in unseren Geschäftsbeziehungen oder in der Wertschöpfungskette feststellen, wird eine Entscheidung über angemessene und konsequente Abhilfemaßnahmen getroffen.
Berichterstattung und Kommunikation
Unsere Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte spiegelt sich in unserer internen und externen Berichterstattung wider, welche jährlich über Fortschritte und Entscheidungsprozesse informiert.
Unsere Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden intern in verschiedenen Richtlinien, Kodizes und Arbeitsanweisungen festgehalten.
Öffentlich zugänglich zeigt unsere zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im Konzerngeschäftsbericht 2025 (ab S. 129) wie Munich Re ihre Verantwortung für Menschenrechte wahrnimmt. Diese dient auch als Fortschrittsmitteilung für den UN Global Compact (CoP) und die Principles for Sustainable Insurance (PSI), sowie als Grundlage für die Berichterstattung gemäß der Principles for Responsible Investment (PRI).
Darüber hinaus wird im Einklang mit Vorschriften eine vom Vorstand unterzeichnete Erklärung zu Munich Re's Menschenrechtserklärung, zum britischen und zum australischen Modern Slavery Act veröffentlicht.
Weitere Nachhaltigkeitsthemen
Konzerngeschäftsbericht
