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Munich Re´s Position zu Arctic Drilling

17.01.2022

Die Erschließung von Öl- und Gasvorkommen birgt große Umweltrisiken für das arktische Ökosystem.  . Im Dezember 2021 hat Munich Re`s Vorstandskomitee die Zeichnungsrichtlinien für Öl- und Gasbohrungen in der Arktis inklusive damit verbundener Infrastruktur geschärft.

Wir werden keine Einzeldeckungen für arktische Öl- und Gasbohrungen einschließlich direkt damit verbundener Infrastrukturmaßnahmen akzeptieren. Dies gilt auch für gemischte Deckungen und Vertragsgeschäft, sofern diese Exponierungen gegenüber den oben genannten Aktivitäten oberhalb einer definierten Mindestschwelle enthalten (ab 1.1.2022, für die Erneuerung von bereits bestehendem Vertragsgeschäft ab 1.1.2023). Die von Munich Re verwendete Definition der Arktis basiert auf der international anerkannten Definition der Arktis durch das „Arctic Monitoring and Assessment Programme“ (AMAP), mit wenigen Ausnahmen in der norwegischen Region. Jegliche Abweichungen von dieser Richtlinie bedürfen der Genehmigung durch den zuständigen Vorstandsausschuss. Die Richtlinien unterstreichen erneut, dass Munich Re sich ihrer Verantwortung für den Umweltschutz bewusst ist und diese wahrnimmt.