
Menschenrechte
Unser Geschäftsmodell bei Munich Re basiert auf langfristig verantwortungsvollem, nachhaltigem und vorausschauendem Handeln. Der Schutz der Menschenrechte ist für uns eine besondere Verpflichtung, der wir im Einklang mit den international anerkannten Menschenrechtsprinzipien nachkommen wollen. Er ist Teil unseres Corporate-Governance-Ansatzes, der ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen in unsere Definition von Erfolg einbezieht. Der Vorstand hat dieses Bekenntnis mit der Grundsatzerklärung von Munich Re zu den Menschenrechten klar formuliert.
Selbstverpflichtungen
Munich Re hält die Vorgaben des UN Global Compact, der Principles for Sustainable Insurance (PSI) sowie der Principles for Responsible Investment (PRI) ein und bekennt sich darüber hinaus zur Achtung der Menschenrechte, wie sie in den folgenden menschenrechtsspezifischen Grundsätzen festgeschrieben sind:
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Internationale Menschenrechtscharta
Diese umfasst:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Kernelemente des Umgangs mit Menschenrechten
Munich Re hat sich verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette nachzukommen und die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Zu diesem Zweck haben wir 2018 die folgenden Prozesse zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entwickelt, die seitdem jedes Jahr überprüft werden:
– Bekenntnis des Vorstands zur Achtung der Menschenrechte
– Identifizierung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen
– Umsetzung und Nachhalten von Maßnahmen
– Berichterstattung und Kommunikation
– Beschwerdemechanismus
Bekenntnis des Vorstands zur Achtung der Menschenrechte

Identifizierung von Risiken und Auswirkungen
Das Management von Munich Re ist bestrebt, mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte aus der Geschäftstätigkeit zu vermeiden. Um solche Auswirkungen zu identifizieren, wurden die folgenden vier Dimensionen definiert: Mitarbeiter, Beschaffung, unser Kerngeschäft, die Erst- und Rückversicherung, sowie die Kapitalanlage.
Im Versicherungsgeschäft und unseren Kapitalanlagen berücksichtigen wir systematisch Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte) im Rahmen der Risikobewertung und der Entscheidungsprozesse.
Zusätzlich zu diesen ESG-Leitlinien haben wir ein Risiko-Mapping-Tool für Menschenrechte entwickelt. Das Tool berücksichtigt bei der Risikokartierung nach Ländern folgende Themen: Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Sexualität oder der Religion, Korruption, Bedrohung von Gemeinschaften, Einschränkung der Freiheit von Menschen sowie internationale und innerstaatliche Konflikte. Bei den sektoralen Risiken konzentriert sich das Instrument auf Arbeitsbedingungen, Kinder- und Zwangsarbeit, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und die Herkunft von Rohstoffen.
Umsetzung und Nachhalten von Maßnahmen
Für jede der vier von uns definierten Risikodimensionen (Mitarbeiter, Beschaffung, Versicherungsgeschäft und Investitionsmanagement) haben wir Instrumente eingeführt, die uns bei der Entscheidungsfindung im Sinne einer gewissenhaften Unternehmensführung unterstützen.
Mit geeigneten Monitoringsystemen überprüfen wir die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Wir arbeiten daran, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern, unser Risiko-Screening auszubauen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner regelmäßig zu informieren und zu sensibilisieren. Zur Sensibilisierung beim Thema Menschenrechte müssen alle Mitarbeiter von Munich Re (Gruppe) weltweit verpflichtend alle zwei Jahre eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren, damit sie die wesentlichen Regeln zum Thema Compliance kennen und sich der Notwendigkeit bewusst sind, diese Regeln in ihrer täglichen Arbeit zu beachten. Teil dieses Trainings sind zum Beispiel das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Meldung von Verstößen, Datenschutz und Korruption.
Wird ein Verstoß gegen Menschenrechte gemeldet oder erfahren wir anderweitig davon, wird dieser Hinweis von den Compliance-Einheiten aufgegriffen, die für die weitere Bearbeitung verantwortlich sind. Es wird ein Investigationsprozess angestoßen, dessen Ablauf in einer internen Richtlinie definiert wurde. Jeder Hinweis auf mögliches Fehlverhalten wird untersucht und aufgeklärt. Erfahren wir von Menschrechtsverletzungen in laufenden Verträgen, versuchen wir im Dialog mit den verantwortlichen Stakeholdern, die Durchführung mindernder Maßnahmen zu erreichen.
Mitarbeiter
Beschaffung
Versicherung
Kapitalanlage
Bei den Kapitalanlagen verfolgen wir mit den Principles for Responsible Investment (PRI) als Rahmen und den gruppenweit gültigen Responsible Investment Guidelines (RIG) einen nachhaltigen und menschenrechtskonformen Investmentansatz. Zur Sensibilisierung beim Thema Menschenrechte müssen alle Mitarbeiter von Munich Re (Gruppe) weltweit verpflichtend alle zwei Jahre eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren, damit sie die wesentlichen Regeln zum Thema Compliance kennen und sich der Notwendigkeit bewusst sind, diese Regeln in ihrer täglichen Arbeit zu beachten. Teil dieses Trainings sind zum Beispiel das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Meldung von Verstößen, Datenschutz und Korruption.
Da unser Geschäftsmodell als Versicherer langfristig ausgerichtet ist, spielen Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen eine wichtige strategische Rolle. Wir sind verpflichtet, das Geld unserer Kunden vernünftig und gewinnbringend anzulegen und dabei strenge Sicherheits- und Renditeanforderungen einzuhalten. Deshalb haben wir uns zur Einhaltung der Principles for Responsible Investment (PRI) verpflichtet und halten es für unerlässlich, ESG-Aspekte in unsere Investitionsprozesse zu integrieren. Für die Mehrzahl der Kapitalanlagen von Munich Re streben wir Nachhaltigkeit gemäß unserer konzernweit gültigen Responsible Investment Guideline (RIG) an und verfolgen unsere Fortschritte in diesem Bereich in einem internen Nachhaltigkeitsindex. Im Jahr 2020 waren über 80 % unserer Kapitalanlagen nachhaltig investiert. Für jede Anlageklasse beziehen wir systematisch individuell definierte ESG-Kriterien in den Auswahlprozess ein. Für Investitionen in Aktien und Anleihen verwenden wir Nachhaltigkeitsindizes, Ratings und eine spezifische ESG-Prüfung von MSCI, die auch Menschenrechtsfragen einbezieht. In den Assetklassen Infrastruktur, erneuerbare Energien, Forstwirtschaft und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ESG-Aspekte einschließlich Menschrechtsfragen in den Due-Diligence-Prozess integriert. Wir überprüfen regelmäßig unsere Nachhaltigkeitskriterien für alle Vermögenswerte.
Berichterstattung und Kommunikation
Wie Munich Re ihre Verantwortung für die Menschenrechte wahrnimmt, zeigen die vorliegenden Dokumente: unser Nachhaltigkeitsbericht, unsere kombinierte nichtfinanzielle Erklärung, unsere jährliche Fortschrittsmitteilung zum UN Global Compact (CoP), unsere Jahresberichte zu den Principles for Sustainable Insurance (PSI) und den Principles for Responsible Investment (PRI).
Darüber hinaus wird im Einklang mit internationalen Vorschriften seit 2017 eine vom Vorstand unterzeichnete Erklärung zum britischen Modern Slavery Act und 2021 erstmals eine Erklärung zum australischen Modern Slavery Act veröffentlicht.
Beschwerdemechanismus
Weitere Nachhaltigkeitsthemen
Sustainability Report 2021
