
Menschenrechte
Das Geschäftsmodell von Munich Re (Gruppe) gründet auf verantwortungsvollem, nachhaltigem und langfristig vorausschauendem Handeln. Der Schutz der Menschenrechte ist für uns eine besondere Verpflichtung, der wir im Einklang mit international anerkannten Menschenrechtsgrundsätzen nachkommen wollen. Er ist integraler Bestandteil unseres Corporate-Governance-Ansatzes, der unsere Definition von Erfolg an ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen ausrichtet. Der Vorstand hat dieses Bekenntnis in der Grundsatzerklärung von Munich Re (Gruppe) zu Menschenrechten klar zum Ausdruck gebracht.
Selbstverpflichtungen
Munich Re (Gruppe) hält die Vorgaben des UN Global Compact, der Principles for Sustainable Insurance (PSI) sowie der Principles for Responsible Investment (PRI) ein und bekennt sich darüber hinaus zur Achtung der Menschenrechte, wie sie in den folgenden menschenrechtsspezifischen Grundsätzen festgeschrieben sind:
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Internationale Menschenrechtscharta
Diese umfasst:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Kernelemente des Umgangs mit Menschenrechten
Munich Re (Gruppe) hat sich dazu verpflichtet, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Dafür haben wir einen Due-Diligence-Prozess entwickelt, der die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt abdeckt:
– Bekenntnis des Vorstands zur Achtung der Menschenrechte
– Identifizierung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen
– Umsetzung und Nachhalten von Maßnahmen
– Berichterstattung und Kommunikation
– Beschwerdemechanismus
Bekenntnis des Vorstands zur Achtung der Menschenrechte

Identifizierung von Risiken und Auswirkungen
Munich Re (Gruppe) hat in einer systematischen Evaluierung potenzieller Risiken vier Dimensionen definiert, die für die Wahrung der Menschenrechte von Belang sind: die Mitarbeiter, die Beschaffung, das Kerngeschäft aus Erst- und Rückversicherung sowie die Kapitalanlage. In jedem dieser Bereiche achten wir darauf, potenzielle Risiken in Bezug auf die Beeinträchtigung von Menschenrechten zu identifizieren, zu bewerten und wenn nötig zu mindern.
Dabei konzentrieren wir uns im Hinblick auf potenziell erhebliche Auswirkungen insbesondere auf das Kerngeschäft und die Kapitalanlage. Zur Überwachung nutzen wir spezielle Analyseinstrumente. Im Versicherungsgeschäft wie in der Kapitalanlage berücksichtigen wir systematisch im Rahmen unserer Risikoeinschätzungs- und Entscheidungsprozesse ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG), darunter auch die Einhaltung von Menschenrechten. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Kerngeschäft in unserem Corporate-Responsibility-Bericht, Seite 20.
Zusätzlich zu diesen ESG-Guidelines haben wir ein Risk-Mapping-Tool für das Thema Menschenrechte etabliert. Mithilfe des Tools können alle Mitarbeiter im Versicherungsgeschäft und in der Kapitalanlage Länder und Wirtschaftssektoren nach verschiedenen Indizes und Menschrechtsthemen einteilen und bewerten. Bei unserem Länder-Risk-Mapping berücksichtigen wir folgende Themengebiete: Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität und Religion, Korruption, Bedrohung von Bevölkerungsgruppen, Einschränkungen bei der Menschenfreiheit sowie inter- und intranationale Konflikte. Bei der Sektorenanalyse liegen die Schwerpunkte auf den Themen Arbeitsbedingungen, Kinder- und Sklavenarbeit, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sowie Herkunft der Rohstoffe.
Umsetzung und Nachhalten von Maßnahmen
In jeder der vier definierten Risikodimensionen Mitarbeiter, Beschaffung, Kerngeschäft und Vermögensverwaltung haben wir Maßnahmen, Leitlinien und Governance-Instrumente umgesetzt, mit denen wir Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen reduzieren bzw. abwenden können, und an denen wir unsere Entscheidungen im Sinne einer verantwortungsbewussten Geschäftsführung ausrichten.
Mit geeigneten Monitoringsystemen überprüfen wir die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Wir arbeiten daran, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern, unser Risiko-Screening auszubauen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner regelmäßig zu informieren und zu sensibilisieren. Zur Sensibilisierung beim Thema Menschenrechte müssen alle Mitarbeiter von Munich Re (Gruppe) weltweit verpflichtend alle zwei Jahre eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren, damit sie die wesentlichen Regeln zum Thema Compliance kennen und sich der Notwendigkeit bewusst sind, diese Regeln in ihrer täglichen Arbeit zu beachten. Teil dieses Trainings sind zum Beispiel das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Meldung von Verstößen, Datenschutz und Korruption.
Wird ein Verstoß gegen Menschenrechte gemeldet oder erfahren wir anderweitig davon, wird dieser Hinweis von den Compliance-Einheiten aufgegriffen, die für die weitere Bearbeitung verantwortlich sind. Es wird ein Investigationsprozess angestoßen, dessen Ablauf in einer internen Richtlinie definiert wurde. Jeder Hinweis auf mögliches Fehlverhalten wird untersucht und aufgeklärt. Erfahren wir von Menschrechtsverletzungen in laufenden Verträgen, versuchen wir im Dialog mit den verantwortlichen Stakeholdern, die Durchführung mindernder Maßnahmen zu erreichen.
Mitarbeiter
Beschaffung
Versicherung
Kapitalanlage
Bei den Kapitalanlagen verfolgen wir mit den Principles for Responsible Investment (PRI) als Rahmen und den gruppenweit gültigen Responsible Investment Guidelines (RIG) einen nachhaltigen und menschenrechtskonformen Investmentansatz. Zur Sensibilisierung beim Thema Menschenrechte müssen alle Mitarbeiter von Munich Re (Gruppe) weltweit verpflichtend alle zwei Jahre eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren, damit sie die wesentlichen Regeln zum Thema Compliance kennen und sich der Notwendigkeit bewusst sind, diese Regeln in ihrer täglichen Arbeit zu beachten. Teil dieses Trainings sind zum Beispiel das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Meldung von Verstößen, Datenschutz und Korruption.
Da unser Geschäftsmodell als Versicherer langfristig ausgerichtet ist, spielen Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen eine wichtige strategische Rolle. Wir sind verpflichtet, das Geld unserer Kunden vernünftig und gewinnbringend anzulegen und dabei strenge Sicherheits- und Renditeanforderungen einzuhalten. Deshalb haben wir uns zur Einhaltung der Principles for Responsible Investment (PRI) verpflichtet und halten es für unerlässlich, ESG-Aspekte in unsere Investitionsprozesse zu integrieren. Für die Mehrzahl der Kapitalanlagen von Munich Re streben wir Nachhaltigkeit gemäß unserer konzernweit gültigen Responsible Investment Guideline (RIG) an und verfolgen unsere Fortschritte in diesem Bereich in einem internen Nachhaltigkeitsindex. Im Jahr 2019 waren über 80 % unserer Kapitalanlagen nachhaltig investiert. Für jede Anlageklasse beziehen wir systematisch individuell definierte ESG-Kriterien in den Auswahlprozess ein. Für Investitionen in Aktien und Anleihen verwenden wir Nachhaltigkeitsindizes, Ratings und eine spezifische ESG-Prüfung von MSCI, die auch Menschenrechtsfragen einbezieht. In den Assetklassen Infrastruktur, erneuerbare Energien, Forstwirtschaft und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ESG-Aspekte einschließlich Menschrechtsfragen in den Due-Diligence-Prozess integriert. Wir überprüfen regelmäßig unsere Nachhaltigkeitskriterien für alle Vermögenswerte.
Berichterstattung und Kommunikation
Beschwerdemechanismus
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