Herausforderungen meistern
Auch bei der AUV bedeutet der ständige Wandel der Rahmenbedingungen, dass Systeme kontinuierlich überprüft und, falls nötig, reformiert werden müssen:
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Knappe öffentliche Budgets zwingenden Gesetzgeber zu Reformen, welche die Finanzierung arbeitsbedingter Unfall folgen und Krankheiten auf die private Versicherungswirtschaft verlagern.
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Umlageverfahren, die in staatlichen Systemen dominieren, werden als Finanzierungskonzept immer stärker infrage gestellt.
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Die höhere Flexibilität am Arbeitsmarkt, ein verändertes Arbeitsumfeld durch technischen Fortschritt und neue Arbeitsformen wie Telearbeit bringen neue Gefährdungen mit sich.
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Die wachsende regionale und berufliche Mobilität erschwert es, die arbeitsspezifische Vergangenheit zu verfolgen und die Kausalität von Berufskrankheiten zu erkennen.
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Der medizinische Fortschritt erhöht die Lebenserwartung. Chronische Erkrankungen, zu denen Berufskrankheiten zählen, nehmen mit dem Alter zu und verlaufen dann meist schwerer.
Die Trends zeigen, wie wichtig es für den Gesetzgeber ist zu prüfen, ob die bisherigen Systeme noch adäquat sind und ob man über eine Beteiligung der privaten Versicherungswirtschaft nachdenken sollte. Beispiele für Reformgedanken, den Versicherungsschutz auf ein finanzierbares und notwendiges Minimum zu beschränken, gibt es in zahlreichen Ländern. So überlegt man, das Wegeunfallrisiko aus der gesetzlichen Deckung herauszunehmen, die Entschädigungshöhe und/oder -dauer für den Verdienstausfall zu reduzieren bzw. Renten auf der Basis einer konkreten statt abstrakten Minderung der Erwerbsfähigkeit zubemessen.
Um die Finanzierung dieser Risiken nachhaltig zu sichern, müssen gemeinsam mit der privaten Versicherungswirtschaft alternative Lösungenentwickelt werden.
Ein Aspekt erscheint dabei besonders wichtig: Obwohl die Probleme oft gleich gelagert sind, variieren die marktspezifischen Rahmenbedingungen erheblich, sodass Lösungskonzepte differenziert und genau abgestimmt werden müssen. Die klassische Trennung in eine "typisch private" und eine "typisch staatliche" Variante ist deshalb nicht mehr zeitgemäß.
Die Münchener Rück hat bereits 1998 ein weltweit tätiges Kompetenzzentrum eingerichtet, um ihr Knowhow im Bereich AUV zu bündeln. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, Trends zu identifizieren und zu analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Damit leisten wir unseren Beitrag zu risikoadäquaten, finanzierbaren und nachhaltigen Sicherungssystemen für alle Beteiligten — Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Risikoträger und Staat.
Dr. Adriano Bastiani leitet das Centre of Competence Arbeiterunfall im Bereich Corporate Underwriting/Global Clients. Zuseinem Zuständigkeitsgebiet zählen alle Kunden der Münchener Rück weltweit außer in den USA.
Dr. Héctor Upegui-García ist Erstversicherungsspezialist im Bereich Arbeiterunfall und Experte für Sozialversicherung. Er betreut die Kunden der Münchener Rück weltweit außer in den USA; sein Spezialgebiet sind die Reformmärkte.