Dr. Adriano Bastiani, Dr. Héctor Upegui-García

Der Staat auf dem Rückzug

Im Gegensatz zur freiwilligen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Arbeiterunfallversicherung (AUV) gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitgeber müssen sie für ihre Beschäftigten abschließen. Doch viele staatliche Arbeiterunfallsysteme haben mit dem Wandel bei Arbeitsbedingungen, Lebenserwartung und Krankheitsursachen nicht Schritt gehalten, sodass die private Versicherungswirtschaft immer stärker beteiligt wird.

Die Arbeiterunfallversicherung sichert Beschäftigte und ihre Angehörigen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Wie Arbeiterunfallsysteme ausgestaltet sind, hängt entscheidend von den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen ab. Dennoch bestehen auch Gemeinsamkeiten: Die AUV ist verpflichtend, ihre Leistung unabhängig vom Verschulden und sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben sowie aufsichtsrechtlichen Kontrollen. Auch wenn eine international einheitliche Definition von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fehlt, finden sich gemeinsame Kriterien:

  • Arbeitsunfälle entstehen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit während der Arbeitszeit. Sie ereignen sich zufällig und plötzlich und sie führen kausal zu einer körperlichen Beeinträchtigung.
  • Berufskrankheiten resultieren aus einer dauerhaften schädlichen Exponierung gegenüber einer beruflichen Gefahr. Die Exponierung muss, was ihre Dauer und Dosierung betrifft, geeignet sein, eine Berufskrankheit auszulösen, und die Krankheit muss medizinisch diagnostiziert werden.

Internationaler Vergleich

In zahlreichen Ländern ist die private Assekuranz in die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eingebunden. Norwegen (1991) und Kolumbien (1994) öffneten ihre Systeme erst in jüngerer Vergangenheit und derzeit arbeiten einige osteuropäische Länder an einer Reform. Staaten wie Portugal und Belgien wiederum blicken bereits auf eine lange Tradition der privatwirtschaftlichen Beteiligung zurück. Die längste Erfahrung haben die USA. Allerdings lassen sich die dortigen Systeme nur schwer vergleichen, da auf Bundesebene wenig geregelt ist und die Bundesstaaten freie Hand haben, eigene Modelle zu entwickeln. Diese spiegeln meist unterschiedliche Traditionen und Überzeugungen wider und reichen von sehr liberal bis stark reguliert.