Arbeiterunfallversicherung im Überblick

Die Arbeiterunfallversicherung im Kontext allgemeiner Reformbestrebungen bei den Sozialversicherungssystemen.

Die Idee einer Pflichtversicherung zur Absicherung von Grundrisiken wie Alter, Krankheit, Invalidität sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert. Die Gemeinschaft hatte ein fundamentales Interesse daran, über eine Pflichtversicherung für die finanzielle Absicherung derjenigen vorzusorgen, die nicht mehr arbeiten und den Verdienstausfall nicht durch Ersparnisse ausgleichen konnten.

Die ursprünglich rudimentären Sozialversicherungssysteme wurden besonders in den letzten Jahrzehnten allmählich ausgebaut. Die Reformen zielten generell darauf ab, den Schutz des Einzelnen durch erweiterte Deckungen und Leistungen immer mehr zu verbessern, was aber auch zur Folge hatte, dass die damit verbundenen Kosten erheblich gestiegen sind.

Angesichts des starken internationalen Wettbewerbs sieht man es als dringend notwendig an, die Lohnnebenkosten zu senken. Die Reformen sollen insbesondere die Effizienz der sozialen Absicherungssysteme steigern. Als mögliche Lösung wurde diskutiert, bei staatlichen Monopolsystemen Wettbewerbselemente einzuführen.

Ein noch radikalerer Ansatz besteht darin, innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens die Absicherung für bestimmte Sektoren ganz der privaten Versicherungswirtschaft zu übertragen. Der Staat hätte dann nur noch die Aufgabe der Überwachung und Kontrolle.

Viele Länder in verschiedenen Teilen der Welt wollen bei der Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten eine Beteiligung der privaten Versicherungswirtschaft zulassen. In einigen Systemen erfolgte diese Öffnung erst vor kurzem (z.  B. Norwegen, Kolumbien), einige untersuchen derzeit die Möglichkeit einer solchen Reform (z.  B. in Osteuropa) und andere wiederum blicken bereits auf eine lange Tradition der privatwirtschaftlichen Versicherung zurück (z.  B. Portugal, Belgien).

Die Systeme in den USA passen nur schwer in diesen Vergleich. Da es nur sehr wenige Regelungen auf US-Bundesebene gibt, haben die einzelnen Bundesstaaten freie Hand, um eigene Modelle zu entwickeln, die größtenteils unterschiedliche Traditionen und Überzeugungen widerspiegeln. So reicht die Bandbreite von sehr liberal bis stark reguliert. Im großen und ganzen haben die Versicherungsgesellschaften in den USA jedoch die längste und größte Erfahrung mit Arbeiterunfallentschädigungen auf einem Markt mit privatwirtschaftlicher Beteiligung.

Das australische System ist ebenfalls sehr uneinheitlich. In einigen Gebieten liegt die Arbeiterunfallversicherung bei privaten Versicherungsträgern, in anderen bei staatlichen Sozialversicherungsträgern. Einen Sonderfall bildet Neuseeland: Nachdem im Juli 1999 das System für die private Versicherungswirtschaft geöffnet wurde, beschloss die neue Regierung nach den Wahlen im November 1999 erneut die Rückkehr zum staatlichen Modell.

Etablierte Systeme an neue Herausforderungen anzupassen ist nicht leicht. Die Schwierigkeiten, die dabei auftreten, machen deutlich, wie stark der Einfluss von Politik und der Rechtslage sowie Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsinteressen ist.