Geschichte Arbeiterunfallversicherung in Deutschland
Kaiser Wilhelm I. kannte bereits im Jahre 1881 den Anspruch der Bevölkerung auf materielle Absicherung an.
Als Reaktion auf die Verwerfungen in der Gesellschaft am Ende des 19.Jahrhunderts — während die Industriealisierung, Verstädterung, Verarmung weiter Bevölkerungskreise, aber auch politische Entwicklungen mit Demokratisierungsbestrebungen voranschritt — erließ Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1881 die "Kaiserliche Botschaft".
In der Botschaft wurde der Anspruch der Bevölkerung auf materielle Absicherung anerkannt und der Aufbau der Sozialversicherung "angedacht", wie wir heute sagen würden.
Mit der Kaiserlichen Botschaft wurden die Weichen gestellt. Der Staat fühlte sich jetzt in der Pflicht, für die Existenzsicherung der Untertanen Sorge zu tragen. Die Arbeiterschaft sollte nicht mehr den Wechselfällen des Lebens und den Gedanken des Sozialismus schutzlos ausgeliefert sein.
Reichskanzler, und damit Regierungschef, war zu dieser Zeit Graf Otto von Bismarck. Unter seiner Regie entstand in Deutschland die damals weltweit erste und vorbildliche Sozialversicherung.
Auch wenn Bismarck wohl weniger aus sozialem Empfinden, sondern mehr aus staatsmännischer Einsicht die Einführung der Sozialversicherung vorantrieb, hat er sich damit große Verdienste erworben.
Im ausgehenden 19. Jahrhunderts ließ Reichskanzler Otto von Bismarck eine umfassende Sozialgesetzgebung entwickeln. Arbeiter und Angestellte sollten in der stürmisch wachsenden Industriegesellschaft materiell abgesichert werden, im Fall von Krankheit, im Alter und bei Arbeitsunfällen.
Weltweit erstes Unfallversicherungsgesetz in Deutschland
Kurz vor der Jahrhundertwende wurde in Deutschland ein Sozialversicherungssystem geschaffen mit Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war das erste dieser Art in der Welt und hatte einen grundlegenden Wandel zur Folge.
Bis dahin musste der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden — ein oft aussichtsloses Unterfangen, da dem Arbeitgeber ein Verschulden nachgewiesen werden musste.
Seither kann der Schadenersatzanspruch hervorgerufen durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden. Mit dieser Maßnahme wurde die Haftung der einzelnen Unternehmer abgelöst und der Betriebsfrieden sichergestellt.
Die Unfallverhütung war seit Beginn eine Aufgabe der Berufsgenossenschaften. Dadurch wurde eine wirkungsvolle Verbindung von Prävention und Rehabilitation geschaffen, die man Heute als Voraussetzung für den Erfolg des Versicherungssystems erklärt.