Finanzierung
Ein leistungsfähiges System zur Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist nicht einfach als eine weitere beliebige Versicherungsbranche zu
sehen, sondern als absolute Notwendigkeit für einen funktionierenden Industriesektor und als Grundlage für sozialen Frieden und wirtschaftliche Stabilität.
Die Arbeiterunfallversicherung ist eine wichtige Komponente im Sozialversicherungssystem eines Landes und besitzt daher einen besonders hohen sozialpolitischen Stellenwert. So ist beispielsweise in der Verfassung vieler Länder die Pflicht des Staates verankert, für eine funktionierende und verlässliche Absicherung bei Arbeitsunfällen zu sorgen. Sowohl in den Fällen, in denen der Staat die Arbeiterunfallversicherung selbst organisiert, als auch in denjenigen, bei denen er die Bereitstellung einer solchen Deckung Dritten übertragen hat (halbstaatliche Institutionen oder Versicherungsgesellschaften), trägt doch in letzter Konsequenz nach wie vor der Staat die Verantwortung für ein effizientes und langfristig verlässliches System. Wegen der langen Schadenabwicklungsdauer in der Arbeiterunfallversicherung ist letzteres besonders wichtig.
In Ländern, in denen die Beiträge zur Arbeiterunfallversicherung nach dem Umlageverfahren berechnet werden, wird der Staat seiner verfassungsmäßig verankerten Verantwortung auf scheinbar einfache Weise gerecht. Jeweils zum Jahresende wird die Belastung aus Schadenzahlungen ermittelt und dann aufgeteilt nach Risikoklassen auf die Arbeitnehmer verteilt. Das bedeutet, dass die Versicherten von morgen die Schadenlast der heutigen Versicherten tragen. Bei diesem Verfahren spielt der so genannte Generationenvertrag eine entscheidende Rolle. Wenn jedoch die Belastung der künftigen Versicherten — zumindest politisch gesehen — die Grenze des Zumutbaren erreicht, kann dies zu Defiziten führen, die aus anderen Quellen gedeckt werden müssen, z. B. aus Rücklagen früherer Jahre oder durch Staatssubventionen.
In diesem Zusammenhang kommen auch Solidar- oder Subventionselemente zum Tragen, beispielsweise wenn bestimmte Risikoklassen aufgrund von Strukturänderungen der Wirtschaft die Belastung aus Schaden- und Rentenzahlungen für frühere Generationen nicht mehr auffangen können. Klassische Beispiele hierfür sind die Schwerindustrie und der Bergbau. In den letzten Jahren führte hier die stetig sinkende Zahl der lohnabhängig Beschäftigten zusammen mit einer übergroßen Belastung aus früheren Leistungspflichten zu einem drastischen Beitragsanstieg bei der jetzigen Beitragszahlergeneration. So musste aus jüngeren Klassen mit niedrigeren Belastungen, beispielsweise aus dem Dienstleistungssektor, quersubventioniert werden.
Etwas anders verhält es sich mit Systemen, bei denen die Beitragszahlungen zu Beginn der Versicherungsperiode die einzige Finanzierungsquelle für die Arbeiterunfallversicherung darstellen, also bei Systemen mit einem reinen oder modifizierten Kapitaldeckungsverfahren. Dort ist es offensichtlich, dass die Tarifregulierung wichtig und notwendig ist. Da es hier ein echtes Versicherungs- und Tarifierungsrisiko gibt, muss der Staat dafür sorgen, dass die Berechnungen für die Kapitaldeckung auf soliden versicherungsmathematischen Grundsätzen beruhen. Die Beitragseinnahmen müssen ausreichen, um die Schadenlast aus den im betreffenden Versicherungszeitraum gezeichneten Risiken zu decken. Der Schwerpunkt liegt hier eher auf der verurschungsgerechten Zuordnung der Schäden für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu den verantwortlichen Parteien. Das gilt sowohl, wenn der Staat selbst als Versicherer auftritt, als auch wenn Dritte — in der Regel private Versicherungsgesellschaften — das Versicherungsrisiko tragen.
Prinzipiell stehen dem Staat diverse Instrumente zur Verfügung, um seine Verantwortung zu erfüllen. Zunächst einmal ist es unabdingbar, die Finanzstärke der beteiligten Marktteilnehmer zu überwachen. Dies ist normalerweise Aufgabe der Solvabilitätsaufsicht. Die Zahlungsfähigkeit der Risikoträger wird in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage bestimmter Kennzahlen und gesetzlicher Anforderungen überprüft. Falls der Risikoträger bestimmte Schwellenwerte unter- oder überschreitet, kann der Staat auf verschiedene Weise eingreifen.
Darüber hinaus stehen den staatlichen Institutionen häufig verschiedene vom Gesetzgeber vorgesehene Aufsichtsinstrumente zur Verfügung, um das Tarifniveau auf dem Markt zu regulieren.