Munich Re Info:
Solvency II

Münchener Rück Info: Solvency II gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu Solvency II. Die Newsletter enthalten insbesondere Informationen zu den auf EU-Ebene beteiligten Gremien, den internationalen und europäischen Aufsichtsbehörden, den Aktuars- und Branchengremien sowie zu aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in verschiedenen Ländern.

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Best Estimate für Solvency II

Best Estimate – Versicherungstechnische Rückstellungen in der
Lebens- und Schaden-/Unfallversicherung

Die quantitativen Anforderungen für Versicherungsunternehmen basieren bei Solvency II auf einem ökonomischen Bilanzansatz. Dabei müssen die Verbindlichkeiten in der Höhe bewertet werden, zu der sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern übertragen werden könnten. Insbesondere ergibt sich der marktgerechte Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlags (risk margin) auf den "bestmöglichen Schätzwert" (Best Estimate), den das Unternehmen für seine Verpflichtungen aus dem Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft ermittelt hat. Bei der Berechnung der unternehmensspezifischen Best Estimates sind realistische Annahmen und adäquate aktuarielle Methoden von großer Bedeutung. Ein Best-Estimate-Ansatz ist auch für die nächste quantitative Auswirkungsstudie QIS4 erforderlich.

Wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter zum Einen wichtige Fachbegriffe näherbringen und zum Anderen leicht nachvollziehbar erläutern, worauf es bei der Ableitung von Best Estimates für Schadenfälle ankommt, zumal die Schätzung der künftigen Zahlungsströme für Schadenfälle bei der Bewertung der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft eine wichtige Rolle spielt.

Im Folgenden befassen wir uns schwerpunktmäßig damit, wie man Best Estimates für versicherungstechnische Rückstellungen in der Schaden-/Unfallversicherung ableiten kann und welche Faktoren bei der bestmöglichen Schätzung der Mortalitäts- und Morbiditätsraten in der Lebensversicherung zu beachten sind.

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