Berichte aus den Gremien
EU-Kommission - Veröffentlichung einer Rahmenrichtlinie
Die Europäische Kommission hat im Sommer 2007 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie des unter dem Projekt Solvency II bekannten, zukünftigen neuen Aufsichtssystems vorgelegt. Die Kommission sieht vor, diese neuen Aufsichtsregeln in den EU-Staaten bis 2012 einzuführen.
Am 10. Juli 2007 wurde dieser Vorschlag für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit" von der EU-Kommission beschlossen.3 Die bestehenden 13 europäischen Versicherungsrichtlinien wurden dabei in einer einzigen neuen Richtlinie zusammengefasst. Dieser Vorschlag enthält den seit 2005 erforderlichen "Folgenabschätzungsbericht" (Impact-Assessment-Report).
Mit der Einführung neuer Regulierungsanforderungen verfolgt die Kommission unter anderem folgende Ziele:4
-
—
Vertiefung der Integration des EU-Versicherungsmarkts
-
—
Schutz der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten
-
—
Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Versicherungsund Rückversicherungsunternehmen
-
—
Förderung einer besseren Rechtsetzung
Die Reform wird dazu führen, dass Versicherungsunternehmen künftig alle Risiken angemessen zu erfassen haben. Das vorzuhaltende Kapital wird auf der Grundlage der tatsächlich übernommenen Risiken berechnet. Neben diesen rein quantitativen Anforderungen werden auch qualitative Anforderungen an das Risikomanagement
gestellt.
Der Vorschlag zur Rahmenrichtlinie sieht auch Regeln zur Beaufsichtigung von Gruppen vor, die allerdings politisch umstritten sind: Die Aufsicht soll danach im Wesentlichen durch eine Gruppenaufsichtsbehörde erfolgen. Ein sogenannter Gruppenaufseher – auch Home-Supervisor genannt – der Heimatlandbehörde, die für das Mutterunternehmen der Versicherungsgruppe zuständig ist, soll dabei umfangreiche Kompetenzen erhalten und eng mit den lokalen Aufsichtsbehörden in den europäischen Staaten kooperieren, in denen die Töchter der Gruppe ansässig sind. Zahlreiche nationale Aufsichtsbehörden, insbesondere der kleineren EUStaaten, sprechen sich nach wie vor gegen ein solches System aus. Sie fürchten Einflussmöglichkeiten über Gesellschaften zu verlieren, die sie nach bisherigen Regelungen kontrollieren konnten.
Die im Jahr 2009 anstehende europäische Parlamentswahl stellt die EU Kommission für die Verabschiedung der neuen Aufsichtsregeln vor eine große zeitliche Herausforderung. Da sich die EU-Abgeordneten voraussichtlich bereits ab Anfang 2009 intensiv auf den Wahlkampf vorbereiten werden, hält die Kommission an ihrem ehrgeizigen Ziel fest, die Rahmenrichtlinie möglichst bis Ende 2008 zu verabschieden.
Ausgehend von diesem Datum hofft die EU-Kommission, die neuen Vorgaben ab 2012 in den europäischen Mitgliedsstaaten einzuführen. Maßnahmen, die für die Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten erforderlich sind, sollen spätestens 18 Monate vor deren Inkrafttreten auf nationaler Ebene feststehen. Die Aufsichtsbehörden der EU-Staaten müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Richtlinie Leitlinien erhalten. Der Industrie soll ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um alle notwendigen Vorkehrungen, die durch die neuen Aufsichtsregeln entstehen, frühzeitig treffen zu können.
Vorläufige weitere Zeitplanung
Im Hinblick auf diese Ziele hat die EU-Kommission am 19. Juli 2007 in einem Brief5 an CEIOPS einen vorläufigen Zeitplan für das weitere Vorgehen bei Solvency II vorgelegt. Darin wird CEIOPS gebeten, die Kommission weiterhin aktiv zu unterstützen.
3 Die wichtigsten Neureglungen wurden bereits im 9. Solvency-II-Newsletter beschrieben. Die Richtlinie ist online abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0361:FIN:DE:HTML.
4 Vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=SEC:2007:0870:FIN:DE:HTML.
5 Siehe hierzu "Brief von Generaldirektor Jörgen Holmquist an AEAVBA (CEIOPS)". Online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/solvency_de.htm.
nächste Seite »