1. Standardansatz
Im Folgenden betrachten wir ausschließlich den so genannten Standardansatz von Solvency II für Schaden/Unfall-Versicherer nach dem jetzigen Entwicklungsstand.QIS 3. Umgesetzt ist er in einer umfangreichen Excel-Datei, die die Unternehmen ausfüllen müssen und die praktisch alle Berechnungen für das SCR transparent vornimmt. Damit sind sämtliche Ergebnisse unmittelbar nachvollziehbar, was sich wegen des Umfangs und der vielen Verknüpfungen allerdings zum Teil als beschwerlich erweist. CEIOPS (und das BaFin in Deutschland) haben dazu umfangreiche technische Erläuterungen veröffentlicht.
Wie wird nun das SCR für ein Versicherungsunternehmen im Bereich Schaden/Unfall berechnet? Dazu geben wir erst einen allgemeinen Überblick, um dann detaillierter auf die Berücksichtigung des versicherungstechnischen Risikos einzugehen.
a) Überblick
Wie in Abbildung 1 dargestellt, ergibt sich das SCR aus mehreren Berechnungsschritten. Zunächst werden die Kapitalanforderungen für folgende Risikogruppen ermittelt:
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Versicherungstechnisches Risiko
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Marktrisiko der Kapitalanlagen
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Ausfallrisiko von Kapitalanlagen und Rückversicherung
Diese werden unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten (mit einer Korrelationsmatrix) aggregiert, um anschließend einen Wert für das operationale Risiko hinzu zu addieren. Das Gesamtergebnis stellt die Anforderung an das Solvenzkapital (das SCR) eines Schaden/Unfall-Versicherers unter dem Standardansatz dar.
Die Anforderung für das versicherungstechnische Risiko ergibt sich aus den beiden Teilen:
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Prämien-/Reserverisiko
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Katastrophenrisiko
Da beide als völlig unabhängig voneinander angesehen werden, wird das versicherungstechnische Risiko als Wurzel aus der Summe ihrer beiden Quadrate berechnet. Die Berechnungen erfolgen jeweils auf Nettobasis nach Rückversicherung.
b) Prämien-/Reserverisiko
Unter dem Begriff "Prämienrisiko" ist das Risiko zu verstehen, dass (abgesehen von Katastrophen) die Versicherungsprämie des kommenden Jahres nicht ausreicht, um die anfallenden Schadenkosten und sonstige Kosten zu decken.
Unter dem Begriff "Reserverisiko" wird das Risiko verstanden, dass die versicherungstechnische Rückstellung für Schadenfälle aus der Vergangenheit nicht ausreicht. Wie beim Prämienrisiko ist der Zeitraum auf ein Jahr begrenzt: Es geht also nur um das Risiko, dass innerhalb eines Jahres die versicherungstechnischen Rückstellungen (in der Bilanz für Solvency II) für bereits eingetretene Schadenfälle erhöht werden müssen.
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung in der Solvency II-Bilanz soll dabei mit aktuariellen Methoden zum gegenwärtigen Marktwert erfolgen. Sie besteht aus der Summe des Zeitwerts der zukünftigen Auszahlungen ("Best Estimate") und einem Sicherheitszuschlag ("Risk Margin"). Dieser soll das Risiko über den gesamten Abwicklungszeitraum berücksichtigen und ist im Prinzip so zu berechnen, dass er zusammen mit dem Best Estimate den Kaufpreis dieser Verbindlichkeit (in einem liquiden Markt) widerspiegelt, den ein anderer Marktteilnehmer zu zahlen bereit wäre. Dies entspricht dem Ansatz des "Cost of Capital" für den erwähnten Sicherheitszuschlag.
Die Berechnungen für das Prämien- und das Reserverisiko werden zunächst pro Branche ("Risikogruppe") des Unternehmens durchgeführt und dann aggregiert. Dabei existieren im Bereich Schaden/Unfall insgesamt 15 Branchengruppen für das Versicherungsgeschäft, wovon sich eine auf Krankenversicherung bezieht (Krankenversicherung wird unter Solvency II nochmals zusätzlich behandelt), weitere drei betreffen das (aktive) Geschäft aus nichtproportionaler Rückversicherung.
Für jede Branche wird nun die Kapitalanforderung berechnet, die sich aus dem Prämienrisiko und dem Reserverisiko ergibt:
(1) Risikokapital = Risikofaktor * Volumenmaß
Für das Prämienrisiko und das Reserverisiko kommen dabei unterschiedliche Volumenmaße und Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Risikofaktoren zur Anwendung.
Prämienrisiko pro Branche
(ohne Katastrophenrisiko)
Beim Prämienrisiko wird in (1) als Volumenmaß die geschätzte Nettoprämie nach Rückversicherung des jeweiligen Jahres (der betrachteten Branche) herangezogen. Der Risikofaktor hängt im Wesentlichen (bis zu 80 %) von den Schwankungen der Netto-Schadenquoten (Standardabweichung) der Branche dieses Unternehmens der vergangenen 15 Jahre ab und zu mindestens 20 % von den Marktschwankungen der Branche. Damit fließen in das Prämienrisiko unternehmensindividuelle Gegebenheiten der Branche ein: Ein über Jahre hinweg ausgeglichenes Geschäft oder eine Glättung der Netto-Schadenquoten durch Rückversicherung verringert die Solvenzkapitalanforderung für diese Branche.
Reserverisiko pro Branche
Für das Reserverisiko wird in (1) als Volumenmaß die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellung nach Rückversicherung (aus der Solvency II-Bilanz) herangezogen. Dem Risikofaktor liegt ein Wert zugrunde, der die jährlichen Schwankungen der Netto-Schadenquoten auf Marktebene widerspiegelt. Im Unterschied zum Prämienrisiko geht hier nur das Reservevolumen des Unternehmens ein, nicht jedoch die unternehmensindividuelle Schwankungsbreite.
Aggregation von Prämien- und Reserverisiko über alle Branchen
Durch Betrachtung der gewichteten Schwankungen von Prämien- und Reserverisiko wird nun eine Gesamtaggregation der einzeln berechneten Kapitalanforderungen vorgenommen. Bei dieser Bestimmung des SCRprä/res für das versicherungstechnische Risiko (ohne Katastrophenrisiko) ist zweierlei hervorzuheben:
Erstens werden bei dieser Aggregation verschiedene Diversifikationseffekte berücksichtigt, sowohl zwischen den Branchen beim Prämien- und beim Reserverisiko, als auch für alle Branchen zwischen dem Prämien- und dem Reserverisiko (mit Hilfe einer Korrelationsmatrix von 30 Zeilen und Spalten).
Zweitens wird an dieser Stelle einem Prinzip Rechnung getragen, das dem Vorschlag zur Rahmenrichtlinie zu Solvency II entstammt. Danach soll die Anforderung an das Solvenzkapital etwa einer Ruinwahrscheinlichkeit von 0,5 % (Value at Risk 99,5 %) entsprechen. Das lässt sich in einem Standardansatz natürlich nur annähernd realisieren; es wird dadurch erreicht, dass die Solvenzkapitalanforderung als das 99,5 %-Quantil einer vorab gewählten Wahrscheinlichkeitsverteilung für das Prämien-/Reserverisiko (lognormal) festgelegt wird.
c) Risiko aus Katastrophenschäden
Das Katastrophenrisiko wird für jedes Land separat und für alle wichtigen Gefährdungen durch Naturkatastrophen und andere Katastrophenschäden festgelegt. Für Deutschland wurden in QIS 3 die Risiken aus den Naturkatastrophen Sturm/Hagel, Erdbeben, Überschwemmung in der Sachversicherung und Elementar in der Kfz-Kaskoversicherung betrachtet. In Deutschland ist es zudem möglich, über die Versicherungsprämie oder über die Anzahl der versicherten Einheiten den Marktanteil eines Unternehmens an einem Schaden aus einer Naturkatastrophe in Schaden/Unfall zu schätzen. Dieser Wert wird mit dem 200-Jahresschaden der Naturkatastrophe multipliziert. Der 200-Jahresschaden wurde mit Hilfe von umfangreichen Marktstatistiken und wahrscheinlichkeitstheoretischen Überlegungen ermittelt und dann mit anderen geophysikalischen Berechnungen abgeglichen. Zusätzlich findet für Sturm eine Adjustierung mit einem Faktor statt, der die regionale Konzentration bzw. Streuung der Sturmhaftungen einer Gesellschaft berücksichtigt. Eine Streuung ermäßigt die entsprechende Solvenzkapitalanforderung.
Daneben wurden die Gesellschaften in QIS 3 noch gebeten, ein weiteres Szenario für andere Katastrophen mit einer Wiederkehrperiode von 200 Jahren zu bewerten.
Die Werte der Kapitalanforderungen für diese Katastrophenrisiken werden wiederum als voneinander unabhängig angesehen und unter Berücksichtigung des entsprechenden Diversifikationseffekts zu SCRkat aggregiert.
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