Die Standardformel des GDV

Für Standardmodelle existieren bereits europa- und weltweit neuere Beispiele. Darunter fallen das amerikanische Modell der National Association of Insurance Commissioners (NAIC), das britische Modell zur Berechnung des Enhanced Capital Requirement (ECR) oder die seit Mitte 2002 gültigen Regelungen der Australian Prudential Regulation Authority (APRA). In Deutschland entwickelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Diskussionsvorschlag für eine europäische Standardformel. Damit soll Solvenzkapital risikoadäquater berechnet werden als unter Solvency I. Dazu mussten insbesondere Diversifikationseffekte einbezogen werden.

Wie groß der Effekt für den einzelnen Versicherer ist, hängt stark von der Größe seines Portefeuilles und von seinem Geschäftsmodell ab. So sinkt die Schwankungsanfälligkeit des Schadenaufkommens mit der Größe des Portefeuilles und mit dem Gewicht der unterschiedlichen Sparten. Je breiter zudem das geografische Tätigkeitsgebiet ist, desto eher können sich positive und negative Abweichungen vom angestrebten Geschäftsverlauf einzelner Einheiten ausgleichen.

Der vom GDV vorgeschlagene "Diskussionsbeitrag für einen Solvency-II-kompatiblen Standardansatz" hat folgende Eigenschaften:

  • Einbeziehung der unternehmensindividuellen Schadenhistorie: Das bietet den Unternehmen einen wesentlichen Anreiz, ihre technische Rentabilität und das Risikomanagement zu verbessern, ohne ein komplexes internes Modell etablieren zu müssen.
  • Transparente Verwendung von Korrelationsfaktoren zwischen Risikoklassen und Versicherungsbranchen. Korrelationsfaktoren sind im GDV-Modell vorsichtig geschätzt (also auch für Extremsituationen verwendbar) und aus der Formel direkt abzulesen.
  • Darstellung von Diversifikationseffekten: In einigen Standardansätzen wird Risikokapital einfach addiert, sodass Diversifikationseffekte zwischen Versicherungsbranchen oder Risikoklassen unsichtbar bleiben. In diesem Fall unterscheidet sich die Berechnung für hoch und gering diversifizierte Portefeuilles nicht. Spezialversicherer mit wenigen Sparten sowie breit aufgestellte Unternehmen werden trotz signifikant unterschiedlicher Risikolage gleich behandelt. Das GDV-Modell verwendet hingegen eine Wurzelformel zur Kapitalaggregation; auf diese Weise kann man den Diversifikationseffekt im Ansatz direkt sehen.
  • Risikoentlastung durch Rückversicherung: Das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) plädiert dafür, Rückversicherung unter Solvency II vollständig anzurechnen. Vor allem in Nichtleben wirkt dabei nichtproportionale Rückversicherung — soweit richtig eingesetzt — besonders risikoentlastend. In Faktorformeln kann dieser Effekt zwar aus prinzipiellen Gründen nur eingeschränkt wiedergegeben werden; dennoch versucht man im GDVDiskussionsvorschlag, Rückversicherung so weit wie möglich abzubilden. Für Leben bildet der GDV-Vorschlag proportionale und Kumulrückversicherung ab.
  • Naturgefahren: Obwohl Kumulexponierungen mit einer Standardformel schwer messbar sind, ist die Sturmexponierung als Kumulgefahr im vorliegenden Standardansatz berücksichtigt. Trotzdem gibt es noch Spielraum, den Ansatz durch Berücksichtigung weiterer Naturgefahren (z. B. Flut oder Erdbeben) zu erweitern.

Das GDV-Modell ist auf gutem Weg, die Anforderungen für Standardansätze der EU-Kommission respektive von CEIOPS zu erfüllen. Selbstverständlich bildet es die individuelle Risikosituation eines Versicherungsunternehmens nur grob ab; ein internes Modell erlaubt eine wesentlich exaktere Darstellung. Der Vorschlag ist der Versuch, einen Mittelweg einzuschlagen zwischen einfacheren Standardformeln und wesentlich komplexeren stochastischen Modellen (etwa dem Schweizer Solvenztest oder vollständigen internen Modellen). Dadurch wird eine — gegenüber einfacheren Ansätzen — erhöhte Risikoadäquanz des benötigten Risikokapitals erreicht, bei gleichzeitig geringfügig höherer Komplexität in Bezug auf Datenanforderung und Berechnungsaufwand für die Erstversicherungsunternehmen.

Wie die künftigen Solvenzregeln genau aussehen werden, lässt sich nur schwer abschätzen. Sicher ist, dass sich auch kleine und mittlere Versicherungsunternehmen auf Änderungen im Risikomanagement, in der Produktgestaltung und der Angebotspalette einstellen müssen. Die Beachtung ökonomischer Prinzipien bei der Bewertung von Assets und Liabilitys ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem risikoadäquaten, transparenten und harmonisierten Solvenzsystem. Die Einbeziehung von Diversifikation in die Solvenzmessung und die Berücksichtigung etwaiger Rückwirkungen auf den Versicherungsmarkt zeigen, dass allen Beteiligten — von Aktuaren und Aufsichtsbehörden bis hin zu Industrieverbänden — an einem modernen, auf die Erfordernisse der Versicherungswirtschaft ausgerichteten Solvenzsystem gelegen ist.