Solvency II

1. Überblick

Mit dem Solvency-II-Projekt der Europäischen Kommission werden die derzeit bestehenden Solvabilitätsvorschriften für Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherer (Solvency I) weiterentwickelt.

Dabei hat Solvency II ein viel breiteres Spektrum als Solvency I, denn in den neuen Solvabilitätsanforderungen sollen auch aktuelle Entwicklungen u. a. beim Risiko- und Finanzanlagenmanagement sowie bei Modellierungsansätzen in der Versicherungsmathematik berücksichtigt werden.

Die Ziele des Solvency-II-Konzepts:
  • Fortführung der Harmonisierung im Finanzdienstleistungssektor
  • Gewährleistung der größtmöglichen Wettbewerbsneutralität innerhalb der EU
  • Schaffung einer effizienten Aufsicht
  • Umfassende und realistische Beschreibung der tatsächlichen Risikosituation eines Versicherungsunternehmens sowie
  • Schaffung von Anreizen, um interne Modelle zur Messung der Risikosituation im Versicherungsunternehmen zu entwickeln

2. Struktur und Zeitplan

Solvency II lehnt sich an das aus Basel II bekannte 3-Säulen-Konzept an.

Dabei werden in Säule 1 vornehmlich quantitative Aspekte behandelt:
  • Ermittlung der Solvenzkapital- (Solvency Capital Requirement, SCR) und Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, MCR)
  • Grundlagen für die Aufstellung der Solvenzbilanz (u. a. Ansatz versicherungstechnischer Rückstellungen) und damit für die Ermittlung der Eigenmittel
  • Bestimmung der anrechnungsfähigen Eigenmittel

Zur Berechnung des SCR sollen im Rahmen von Solvency II sowohl der Einsatz einer Standardformel als auch der Einsatz eines internen Modells zugelassen werden. Erwartet wird, dass die mithilfe individueller Modelle berechneten Risikokapitalanforderungen niedriger ausfallen als die mit dem Standardansatz ermittelten Anforderungen.

Säule 2 beschäftigt sich mit dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren. Hierzu werden Anforderungen an die Unternehmensführung (Governance-System) definiert, der aufsichtsrechtliche Prüfungsprozess beschrieben und die aufsichtsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten verankert.

Ein wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems ist die Implementierung eines Risikomanagementsystems. Hiervon sind die Bereiche "Risikoübernahme und Rückstellungsbildung", "Aktiv-Passiv-Management", "Anlagemanagement", "Liquiditäts- und Risikokonzentrationsmanagement", sowie "Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken" betroffen. Im Vorgriff auf Solvency II werden derzeit in Deutschland die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Versicherungsunternehmen (MaRisk) entwickelt.

In Säule 3 schließlich sind die Offenlegungspflichten beschrieben. Mit diesen Veröffentlichungspflichten sollen Markttransparenz und Marktdisziplin erhöht werden.

Das Solvency-II-Projekt gliedert sich in zwei Phasen: In der ersten Phase (Mai 2001 bis April 2003) wurden umfassende Analysen zur derzeitigen Situation erstellt, Diskussionen über mögliche Grundlagen, Prinzipien und Konzepte des zukünftigen Systems geführt sowie Grundzüge der zukünftigen Solvabilitätsaufsicht festgelegt.

In der zweiten Phase, die im Dezember 2003 begann, wurden bzw. werden die Einzelheiten des neuen Solvabilitätssystems erarbeitet.

Seit dem 10. Juli liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie vor. Diese betrifft "die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit". Bereits der Titel macht deutlich, dass darin nicht nur die Solvabilität (neu) geregelt wird. Vielmehr werden 13 Richtlinien, welche die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen betreffen, zu einer zusammengefasst und um die Solvency-II-Elemente ergänzt.

Den Planungen zufolge sollen das Europäische Parlament und der Rat im nächsten Jahr die Richtlinie verabschieden. Mit einem Inkrafttreten wird für 2012 gerechnet.

3. Rolle der Münchener Rück

Die MR bringt sich über eine Reihe von Kanälen in den Gesetzgebungsprozess zu Solvency II ein – sowohl national als auch international über die Mitarbeit in den verschiedenen GDV- und Aktuarsgremien, aber auch im Kontakt mit BaFin und CEIOPS.

Zudem beschäftigen sich in der MR spezielle Arbeitsgruppen mit den Auswirkungen des neuen Solvabilitätssystems auf das eigene Geschäft sowie auf das unserer Kunden.