2. Oktober 2009
Entschädigungsklagen gegen US-Pflegeheime
In den vergangenen Jahren häuften sich in den USA Entschädigungsklagen wegen der Misshandlung von Pflegeheimbewohnern. Ein ethisches Problem, aber auch ein erheblicher Kostenfaktor, der die Versicherbarkeit von Pflegeheimen deutlich erschwert. Handelt es sich dabei um ein reines US-Phänomen oder ist dies bald auch Thema in Europa?
In den USA hat man bereits Konsequenzen gezogen: Verschiedene Reformen sollen die haftungsrechtlichen Risiken der Pflegeheimbetreiber entschärfen, für mehr Transparenz im Pflegeheimwesen sorgen und dadurch die Kosten senken, die mit der Haftpflichtversicherung der Heime verbunden sind. Da in Europa die Bedeutung der Pflegeheime ebenfalls steigt, könnte sich diese Entwicklung hier wiederholen.
Warum sind Klagen gegen Pflegeheimbetreiber in den USA ein Problem?
In den Industrienationen werden immer mehr Leute immer älter. Gleichzeitig zerfällt der Zusammenhalt der traditionellen Großfamilie. Die Zahl alter Menschen, die statt von ihrer Familie in Heimen gepflegt werden, erhöht sich daher kontinuierlich.
Doch noch ein Trend ist für die Entschädigungsklagen ausschlaggebend: In den USA wurden die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahrzehnten stetig ausgebaut. Dadurch hat sich der Schutz der Bewohner von Pflegeheimen deutlich verbessert. Rechtliche Grundlage hierfür waren neben dem (Federal) Nursing Home Reform Act von 1987 zahlreiche Gesetze der Einzelstaaten. Diese schreiben nicht nur bestimmte Mindeststandards für Pflegeheime sowie eine schärfere Kontrolle der Einhaltung dieser Standards vor, sondern sie erleichterten es oft auch, Schäden geltend zu machen: Etwa indem sie die Klagebefugnisse der nicht unmittelbar Betroffenen, wie Kinder oder Ehepartner von Heimbewohnern, ausweiten.
Diese beiden Entwicklungen ließen in den USA seit Mitte der 1990er-Jahre die Zahl der Klagen gegen die Betreiber von Pflegeheimen drastisch ansteigen. Und die Erfolgsaussichten derartiger Klagen sind gut. Zudem sind die durchschnittlichen Entschädigungssummen höher als beispielsweise bei Arzthaftungsverfahren. So lag etwa 2003 die durchschnittliche Entschädigungshöhe bei rund 400.000 US$. Außerdem werden bei Klagen gegen Pflegeheime wesentlich häufiger als in Arzthaftungsverfahren Punitive Damages verhängt, also Strafaufschläge auf den eigentlichen Schadensersatz.
Worum geht es bei den Klagen?
Bei den Klagen gegen Pflegeheime geht es meist um Personenschäden. Diese können vielfältige Ursachen haben: unzureichende Pflege, Fehlmedikation, unzulässige Maßnahmen zur Ruhigstellung, ungenügende Beaufsichtigung oder auch vorsätzliche Gewalt des Personals gegenüber Pflegeheimbewohnern. Die Folge dieser Missstände können schwerste Gesundheitsschäden sein – bis hin zum Tod des Pflegebedürftigen. Besonders häufig kommt es zu Wundliegen, Dehydrierung, Stürzen oder aufgrund mangelhafter Pflege zur Verschlechterung schon bestehender Krankheiten.
Verdienstausfall können die Bewohner von Pflegeheimen aufgrund der von ihnen erlittenen Schäden kaum geltend machen. Ebenso wird das schädigende Ereignis selten den für sie erforderlichen Pflegeaufwand erheblich erhöhen. Daher stehen bei den Klagen von Pflegeheimbewohnern und ihren Angehörigen Schmerzensgeldforderungen im Vordergrund: Im Durchschnitt entfallen rund 80 % des Schadensersatzes auf Schmerzensgeld – im Gegensatz zu Arzthaftungsfällen, wo dieser Anteil nur bei 35 % liegt. Was auch daran liegt, dass in den USA häufig Geschworene über die Höhe der Entschädigung entscheiden: Diese sympathisieren oft mit den Klägern und wollen daher eine möglichst hohe Gesamtentschädigung erreichen, trotz des weitgehend fehlenden Vermögensschadens.
Bei den Klagen gegen Pflegeheime ergeben sich vor allem unter drei Aspekten spezifische rechtliche Probleme:
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Zum einen kann es wegen der regelmäßig durch geistige oder körperliche Gebrechen beeinträchtigten Wahrnehmung der Pflegeheimbewohner für beide Seiten zu Beweisschwierigkeiten kommen.
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Zum anderen ist oft unklar, wer neben oder statt den unmittelbar Betroffenen befugt ist, Klage zu erheben (Kinder, Ehepartner, staatliche Stellen, nichtstaatliche Interessenvertreter).
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Und schließlich ist umstritten, ob Pflegeheimbewohner und ihre Angehörigen wirksam dazu verpflichtet werden können, sich bei Problemen aufgrund mangelhafter Pflege zunächst oder auch ausschließlich außergerichtlich um eine Einigung zu bemühen.
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