Michal Mekota, München

Silikose - ein neuer Schadenkomplex in der Haftpflichtversicherung?

Seit einiger Zeit beobachten Versicherer in den USA, dass Siliziumdioxidklagen zunehmen. Allein in den letzten Jahren wurden etwa 70000 Klagen gegen amerikanische Firmen eingereicht.

Von anderen hochaktuellen Themen — wie elektromagnetische Felder oder Schimmelpilz — unterscheidet sich die Silikose (Staublungenerkrankung) dadurch, dass der Zusammenhang zwischen Krankheit und klar definierten medizinischen Symptomen wissenschaftlich eindeutig bewiesen ist.

Doch angesichts der Parallelen zwischen der Silikose und der Lungenerkrankung Asbestose stellen Versicherungswirtschaft, Klägeranwälte und Presse die Frage, ob es sich hier um den neuen "astbestähnlichen" Schadenkomplex in der Haftpflicht handeln könnte.

Bisher sind nur verhältnismäßig wenige Daten zu Siliziumdioxid als Versicherungsthema vorhanden. Ob die Rückschlüsse, die aus dem Bereich Asbest stammen und die aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Lungenkrankheiten gültig sind, künftig zutreffen, ist bislang nicht entschieden. Übereinstimmend scheint man aber der Auffassung zu sein, dass das Risiko, das die Silikose für die Versicherungswirtschaft birgt, nicht mit dem Asbestrisiko vergleichbar ist.

Staublungenkrankheit

Die Silikose ist eine der ältesten Berufskrankheiten der Menschheit. Ihre Geschichte hängt unmittelbar mit dem Gesteins- und Kohlebergbau zusammen. Als Steinhauerlunge wird die Silikose bereits in einem altägyptischen Papyrus erwähnt, ebenso war sie in der griechischen Antike dem Arzt Hippokrates bekannt. Im 16. Jahrhundert berichtet der schweizerische Arzt Paracelsus ausführlich von der "Bergsucht und anderen Bergkrankheiten". Heute sind hauptsächlich Berufe der Stein- und Erdenindustrie von der Silikose betroffen.

Eine übermäßige Exposition kann über Jahre zu fibrotischer Knötchenbildung und Gewebsvernarbung in der Lunge führen. Dabei wird das atemfähige Spezialgewebe zerstört und durch Bindegewebe ersetzt. Die Fähigkeit der Lunge, Sauerstoff aus der Luft aufzunehmen, verringert sich.

Drei Formen der Silikose lassen sich unterscheiden:

  • chronische Silikose: Die Erkrankung entsteht, wenn silikogener Staub in niedriger Konzentration über mehr als 10 Jahre eingeatmet wird.
  • akzelerierte Silikose: Das Krankheitsbild zeigt sich, wenn jemand vier bis neun Jahre lang hoch konzentriertem kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt ist.
  • akute Silikose: Eine akute Silikose tritt auf, wenn in kurzer Zeit höchst konzentrierte und große Mengen an kristallinem Siliziumdioxid in die Lunge gelangen. Die Symptome der Krankheit entwickeln sich in wenigen Wochen.

Neueste Studien weisen darauf hin, dass ein Zusammenhang besteht zwischen dem vermehrten Auftreten von chronisch obstruktiver Lungenkrankheit, Tuberkulose, Lungenkrebs, Emphysem, Lupus, Sklerodermie sowie Gelenkrheumatismus und einer silikogenen Staubbelastung.

Die Silikose kann nicht behandelt werden. Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, so kommen nur leichtgradige Lungenveränderungen zum Stillstand; bei einer schweren Silikose ist die Veränderung des Gewebes unaufhaltsam. Die Krankheit kann auch noch ausbrechen, wenn die Staubbelastung schon mehrere Jahre zurückliegt. Die Latenzzeit wird mit 10-40 Jahren angegeben.

Eine Silikose lässt sich nur durch Vorsorgemaßnahmen wie Schutzkleidung oder Atemschutzmasken vermeiden.

Gesundheitsschäden und Rechtsstreitigkeiten in den USA

Gesundheitliche Schäden erleiden vor allem Personen, die in der Stein- und Erdenindustrie arbeiten. Sie sind fast täglich der Staubbelastung ausgesetzt. Zu den Klägern zählen gleichfalls Sprengmeister, Gesteinsbohrer und Sandstrahler.

Als Beklagte kommen laut der amerikanischen Behörde für Arbeitsschutz OSHA (Occupational Safety and Health Administration) folgende Branchen am häufigsten in Frage:

  • Bauwesen und Straßenbau
  • Bergbau
  • Eisen- und Stahlverarbeitung
  • Scheuermittelherstellung

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