Die Kläger
Da die gesundheitlichen Schäden einer Silikose denen einer Asbestose ähnlich sind, wenden Klägeranwälte in den USA bei den Rechtsstreitigkeiten Methoden an, die für Asbestprozesse entwickelt wurden. Dieselben Kanzleien, die bei Asbestoseklagen maßgeblich waren, nehmen heute eine Vorreiterrolle bei Silikoseklagen ein.
So führt man groß angelegte Röntgenreihenuntersuchungen mit vermutlich betroffenen Personen durch. Außerdem werden dieselben Ärzte konsultiert, die bereits Asbestoseuntersuchungen vornahmen, damit sie Gutachten über Silikose erstellen. Angeblich sollen sogar ehemalige Asbestfälle wieder aufgenommen und in Silikosefälle umbenannt worden sein.
Bei den Rechtsstreitigkeiten wird vor allem die Haftungsfrage eine wichtige Rolle spielen. Neben den angestrebten Entschädigungen im Rahmen der Arbeiterunfallversicherung ist zu erwarten, dass die Kläger versuchen werden, das Arbeiterunfallsystem zu umgehen. Voraussetzung hierfür ist ein schuldhaftes Verhalten der Arbeitgeber; ihnen wird vorgeworfen, ihren Mitarbeitern fahrlässig Schaden zugefügt zu haben, da sie diese absichtlich einer bekannten und ernst zu nehmenden Gefahr aussetzten.
Lehren aus Asbestprozessen
In den Astbestprozessen gelang es mit dieser Argumentation, die Haftungsfrage vom Arbeiterunfallsystem zur Allgemeinhaftpflicht zu verlagern. In der Folge erkannten die Gerichte beträchtlich höhere Summen zu, da in der Haftpflicht Schmerzensgeld und Strafschadenersatz (punitive damages) einfließen.
Man kann davon ausgehen, dass die Klägerseite nicht nur gegen Arbeitgeber Ansprüche erheben wird, sondern auch gegen andere Zielgruppen. So sind etwa gegen den führenden amerikanischen Quarzsandlieferanten US Silica Company schätzungsweise 25000 Siliziumdioxidklagen anhängig; der Energie- und Ölkonzern Halliburton gibt 21000 schwebende Verfahren an.
Der Konzern 3M, der hauptsächlich Industrie- und Haushaltsprodukte herstellt, sieht sich derzeit mehr als 54000 Anspruchstellern gegenüber, die behaupten, dass die Atemschutzausrüstung von 3M nicht ausreichte. Die Regulierungsbeträge lagen im Durchschnitt bei rund 1000 US$, allerdings wird erwartet, dass die Summen deutlich ansteigen. Tatsächlich erhöhte 3M seine Schadenreserven um 100 auf 231 Millionen US$.
Die Beklagten
Die Anbieter siliziumdioxidhaltiger Produkte können den so genannten Sophisticated-Purchaser/User-Einwand vorbringen und darlegen, es handle sich um informierte Käufer. Dabei wird argumentiert, dass große industrielle Arbeitgeber von der Gefährlichkeit des silikogenen Staubs für die Gesundheit wissen und die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Falls die Kläger Ansprüche an Großanbieter stellen sollten, können diese geltend machen, dass sie in den vergangenen Jahrzehnten auf ihren Verpackungen auf die Gefahr hingewiesen haben und dass sie als Großanbieter nicht verpflichtet sind, Einzelpersonen direkt zu warnen oder ihre Kunden aufzufordern, Warnungen an deren Mitarbeiter auszugeben.
Arbeitgeber kann es außerdem entlasten, wenn sie die OSHA-Richtlinen eingehalten haben. Wenn allerdings die Kläger nachweisen würden, dass die Konzentrationen an kristallinem Siliziumdioxid, welche die OSHA für den Gesundheitsschutz festgelegt hat, nicht angemessen sind, die Arbeitgeber sich dessen bewusst waren und dies dennoch ignorierten, dann wäre es denkbar, dass die Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden.
Wenn die Siliziumdioxidexposition für andere Erkrankungen verantwortlich gemacht wird, ist fast immer ein weiterer Faktor im Spiel, häufig das Rauchen. Unweigerlich wird die Frage aufgeworfen, inwieweit dem Kläger ein Mitverschulden an der Entwicklung seiner Krankheit zur Last gelegt werden kann. Gegebenenfalls könnte das den zuerkannten Schadenersatz beträchtlich verringern.
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